Ab 1. März dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Schadstoffplakette in den neu eingerichteten Umweltzonen fahren...
Jetzt machen auch mehrere Städte in Baden-Württemberg Ernst: Ab 1. März dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Schadstoffplakette in den neu eingerichteten Umweltzonen fahren. Wer ohne Plakette an der Scheibe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Deshalb schnell noch die Plakette kleben, bevor die Polizei die "Plakettensünder" zur Kasse bittet. Erhältlich sind die Schadstoffplaketten unter anderem bei allen GTÜ-Partnern.
Pflicht sind die Plaketten für alle Fahrzeuge in Kommunen mit ausgewiesenen Umweltzonen. Im Südwesten sind dies Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen und Ilsfeld. Weitere Städte folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Fahrverbote für viele Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen, so die Experten der Stuttgarter Sachverständigenorganisation GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Dieser kleine technische Eingriff wird neben freier Fahrt in den Umweltzonen mit einem einmaligen Steuernachlass bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt.
Schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche leistet die umfassende Datenbank der GTÜ. Unter www.feinstaub.gtue.de finden sich zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung kostet. In der Datenbank sind aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffminderung bei Benzinern hinterlegt.
Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Umweltzonen gibt es beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/aktuell/doc/40590.php