Die neue Meisterprüfungsverordnung tritt voraussichtlich am 1. Juli dieses Jahres in Kraft.
„Nach langen Verhandlungen mit unserem Sozialpartner, der IG Metall, und dem Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber haben wir es nun endlich geschafft“, verkündet Alfred Jacobi. „Mit unseren wichtigsten Anliegen haben wir uns durchsetzen können.“ Jacobi ist Vizepräsident des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) mit Schwerpunkt Berufsbildung.
Die neue Meisterprüfungsverordnung schärfe nicht nur das Profil der Tischler und Schreiner, erklärt er. Vor allem spiegele sie die heutigen Anforderungen an die Betriebe. „Sie nimmt technische Entwicklungen auf und orientiert sich an Kundenaufträgen.“ Die derzeit noch gültige Verordnung stammt aus dem Jahr 1987.
Konzeption und Planung werden in der neuen Meisterprüfungsverordnung gleichwertig dem handwerklichen Können behandelt. „So, wie es die Praxis tatsächlich erfordert“, weiß Jacobi, der selbst eine Möbeltischlerei führt. Künftig wird im praktischen Prüfungsteil zum Beispiel nicht mehr eine „Meisterprüfungsarbeit“ verlangt, sondern ein komplexes „Meisterprüfungsprojekt“. Dieses muss einem Kundenauftrag entsprechen und ein Umsetzungskonzept beinhalten. Ein Fachgespräch gehört ebenfalls dazu. Der Prüfling muss also auch kommunikative Leistungen erbringen.
„Bloße Fachkompetenz reicht heutzutage nicht mehr aus“, betont der BHKH-Vize. „Übergreifende Handlungskompetenz ist gefragt. Es geht um Gesamtlösungen.“ Deutlich wird dies auch darin, dass im theoretischen Teil die klassischen Prüfungsfächer von früher vier Handlungsfeldern gewichen sind. Diese sind: „Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik“, „Montage und Instandhaltung“, „Auftragsabwicklung“ sowie „Betriebsführung und Betriebsorganisation“. Aus jedem dieser Handlungsfelder muss der Prüfling eine Aufgabe fallorientiert bearbeiten.
„Der wirtschaftliche Schwerpunkt im Tischler- und Schreinerhandwerk entwickelt sich von der reinen Produktion hin zur Dienstleistung, und die möglichst aus einer Hand“, erläutert Jacobi. Das Berufsbild der neuen Meisterprüfungsverordnung nimmt dies auf. So sind unter anderem Planung und Einbau von „Schließ- und Schutzsystemen“ zur Einbruchsicherheit aufgeführt.
„In ihrem handlungsorientierten, übergreifenden Ansatz gelingt der künftigen Meisterprüfungsverordnung ein Quantensprung“, resümiert der Vize-Präsident des BHKH. Sie schließe das ab, was bereits in der neuen Ausbildungsverordnung angelegt sei und in der Ausgestaltung der Fortbildungen weitergeführt werde. „Das Tischler- und Schreinerhandwerk hat damit ein strukturell und inhaltlich durchgängig aufgebautes Berufslaufbahnkonzept.“
Zurzeit durchläuft der abgestimmte Entwurf der Meisterprüfungsverordnung das Erlass-Verfahren bei den zuständigen Ministerien. Der BHKH rechnet damit, dass die Verordnung rechtzeitig im Bundesgesetzblatt erscheint, so dass sie wie vorgesehen am 1. Juli 2008 in Kraft treten kann.