Die EnEV schreibt in § 5 die luftdichte Abdichtung der gesamten Gebäudehülle zwingend vor. Diese Forderung bezieht sich auf alle Fugen, Durchdringungen und Baukörperanschlüsse, z.B. zwischen Fenstern bzw. Außentüren und angrenzenden Bauteilen. Das neue IVD-Merkblatt Nr. 9 “Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren — Grundlagen für die Ausführung“ gibt eien Überblick, welche Möglichkeiten es für fachgerechte Fugenausführungen gibt. Es ersetzt dabei die alte Ausgabe des Merkblatts 9 vom November 2003.
Die baukonstruktiven Anschlussbedingungen sind in der Praxis so vielfältig, dass es keine Universallösung für Abdichtungen auf der Raumseite und der Außenseite geben kann. Um allen Baubeteiligten mehr Planungs- und Ausführungssicherheit zu geben, hat der AK VII im Technischen Arbeitskreis des IVD den aktuellen Wissensstand im neues IVD-Merkblatt Nr. 9zusammengetragen.
Ziel des neuen Merkblatts ist, neben dem Planer vor allem dem Fensterbauer und Verarbeiter Informationen und Hinweise zu vermitteln, wie eine regelgerechte Abdichtung von Fensteranschlussfugen auszuführen ist und welche Anforderungen die dafür einzusetzenden Dichtstoffe zu erfüllen haben. Das Merkblatt behandelt nur die Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen. Es gilt nicht für andere Abdichtungssysteme wie imprägnierte Dichtungsbänder aus Schaumkunst-stoff, Bauabdichtungsfolien und andere Dichtungsbänder.
Das Merkblatt ist erhältlich bei der Geschäftsstelle des IVD Industrieverband Dichtstoffe E.V., unter Fax (02 11) 90486-35 oder unter www.ivd-ev.de.