Unlängst hatte der Bundesrechnungshof die hohen Mitnahmeeffekte der Steuerermäßigung angeprangert. Aber: "Innerhalb der Bundesregierung gibt es keine Pläne, an den bestehenden Regelungen Änderungen vorzunehmen", so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
Die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen kommen den Fiskus immer teurer zu stehen: Bund und Länder schätzen die Steuerausfälle infolge der besonderen Förderung des Handwerks und der Haushalts-Jobs "aktuell auf ein jährliches Volumen von rund zwei Milliarden Euro", heißt es in einer Antwort von Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk auf eine Plenaranfrage. Dies schreiben Birgit Marschall und Eva Quadbeck In der Online-Ausgabe der Rheinischen Post (RP).
Weiter heißt es in dem Artikel:
"Davon entfallen rund 80 Prozent, das heißt rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr, auf Handwerkerleistungen", so das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort, die der RP-Redaktion vorliege.
Um die Schwarzarbeit in Privathaushalten effektiver zu bekämpfen, hatte die Bundesregierung 2006 die besondere steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wie Renovierungsarbeiten eingeführt. Anfang 2009 hatte sie die steuerliche Förderung im Konjunkturpaket II verdoppelt. Seitdem können Handwerkerleistungen von bis zu 1200 Euro pro Jahr direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies entspricht einem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen von 6000 Euro.
2008 hatte die Förderung des Handwerks und der Haushaltsjobs den Fiskus noch 920 Millionen Euro gekostet, die jährlichen Steuerausfälle haben sich bis 2010 demnach verdoppelt. Obwohl die Krise von 2009 überwunden ist, will die Regierung die Förderung beibehalten: "Innerhalb der Bundesregierung gibt es keine Pläne, an den bestehenden Regelungen Änderungen vorzunehmen", so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
Unlängst hatte der Bundesrechnungshof die hohen Mitnahmeeffekte der Steuerermäßigung angeprangert. Viele Handwerkerleistungen wären auch ohne die Förderung angefallen, so die Rechnungsprüfer. Etwa 70 Prozent der abgesetzten Handwerkerrechnungen bezögen sich auf Leistungen von Schornsteinfegern, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden könne.