Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Sonnenschutzfolie auf Isolierglas - Vorsicht ist geboten

Nachträglich aufgebrachte Folien auf Isolierglas-Produkten (z.B. Sonnenschutzfolien) verändern die Eigenschaften der Gläser, und das ist gewollt. Kommt es jedoch zum Schadensfall, stellt sich die Frage der Haftung. Und hier ist Vorsicht geboten.

In der vor kurzen vom Bundesverband Flachglas herausgegebenen "BF-Information zu nachträglich angebrachten Sonnenschutzfolien" findet man den folgenden Passus zur Gewährleistung:

"Wenn die Eigenschaften von Isolierglas-Produkten durch nachträglich angebrachte Sonnenschutzfolien verändert werden, so trifft den Hersteller des Isolierglases keinerlei Haftung für daraus entstehende Probleme und Schäden."


Darüber hinaus treffe einen unzufriedenen Kunden die Beweislast. Das heißt, wenn er meint, Probleme wären auch ohne die nachträglich angebrachte Folie aufgetreten, müsse er dies im Reklamationsfall selbst beweisen, nicht der Isolierglashersteller.

Das Informationsblatt zu nachträglich aufgebrachten Sonnenschutzfolien findet man auf der Internetseite des Bundesverbands Flachglas oder kann es sich hier bei der GLASWELT downloaden: BF-Information_Sonnnenschutzfolien (Pdf 709 kb).

Tags