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Soll ESG ab 4 m Einbauhöhe verboten werden?

Einscheibensicherheitsglas (ESG) in Bedrängnis: Im Normenausschuss wurde kürzlich die Frage aufgeworfen, ob die Anwendung von ESG ab 4 m Einbauhöhe verboten werden soll. Hintergrund sind die Regelungen der MLTB / BRL in die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Was sagt der BF dazu?

Kommt jetzt ein Verbot für den Einbau von ESG über 4 m? Aufgrund des EuGH-Urteils (Rs. C-100/13) dürfen bekanntlich keine zusätzlichen Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte gestellt werden. Somit mussten die Regelungen der MLTB / BRL in die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) überführt und zusätzliche Anforderungen gestrichen werden. Die neuen Regelungen betreffen im Glasbereich u.a. die zusätzlichen Anforderungen an ESG-H gegenüber heißgelagerten ESG nach EN 14179.

Auch in der DIN 18008, deren Teile 1+2 derzeit vom Normenausschuss NA 005-09-25 AA überarbeitet werden, wurde über ESG diskutiert – hier sogar mit der Idee, dessen Anwendung über 4 m Einbauhöhe zu verbieten.

Der BF gibt Contra

Der Bundesverband Flachglas arbeitet konstruktiv daran mit, eine Beibehaltung des bisherigen Sicherheitsniveaus von heißgelagertem ESG zu erreichen. Ziel sei es, weiterhin ESG über 4 m einsetzen zu können. Panik sei laut BF für Produzenten, Verkäufer und Verwender von ESG nicht angebracht – der Verband stimmt derzeit eine Informationsschrift sowie eine Handlungsempfehlung ab. (mr)

www.bundesverband-flachglas.de