In dem seit rund einem Jahr laufenden Patentrechtsstreit zwischen der Weinig AG und der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH sollen in den nächsten zwei Wochen zwei erstinstanzliche Entscheidungen fallen.
Der Branchendienst euwid-holz.de berichtet, dass Weinig im April 2012 am Landgericht Mannheim eine Patentverletzungsklage gegen Homag eingereicht hat. Nach Auffassung von Weinig verletze Homag mit seinen zur Fensterteilefertigung eingesetzten Bearbeitungszentren BMB 900 powerProfiler das im August 2001 angemeldete und im September 2006 erteilte Weinig-Patent DE 101 37 839.
Weinig setzt dieses Patent in seinen Conturex Fenster-Fertigungsmaschinen ein. Homag ist den Weinig-Vorwürfen beim Landgericht Mannheim entgegengetreten und hat zudem am Bundespatentgericht in München eine Nichtigkeitsklage gegen das Weinig-Patent eingereicht.
Das Bundespatentgericht wird nun am 19. März in dieser Sache entscheiden. Der Verkündungstermin für das Urteil des Landgerichts Mannheim wurde auf den 22. März festgesetzt.