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Schutzmaßnahmen bei Renovierung bleibelasteter Holzfenster

Für alle, die alte Holzfenster renovieren, gilt: Vorsicht bei der Entfernung der früheren Farbanstriche. Das neue Regelwerk “Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz“, das hier gleich zum Herunterladen zur Verfügung steht, klärt auf.

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat gemeinsam mit dem Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz und betroffenen Berufsgenossenschaften (BG) eine Expositionsbeschreibung „Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz“ erarbeitet. Beteiligt waren unter anderem die Bau-BG und die Holz-BG. Die Expositionsbeschreibung richtet sich an Betriebe, die alte Holzfenster renovieren. Deren frühere Farbanstriche sind oft bleihaltig. Das Regelwerk gibt Schutzmaßnahmen für Arbeiten an diesen Anstrichen vor.

„Die Expositionsbeschreibung stellt eine wesentliche Erleichterung für die betroffenen Tischler- und Schreinerbetriebe dar“, erklärt Peter Schreiber, Hauptgeschäftsführer des BHKH. „Ansonsten müssten die Betriebe die wesentlich schärferen Bestimmungen der entsprechenden Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe, der TRGS 505 Blei, einhalten.“

Als Schutzmaßnahmen sieht die Expositionsbeschreibung unter anderem eine maschinelle Absaugung vor, das Abdecken von schwer zu reinigenden Böden sowie Halbmasken und Schutzanzüge für die Ausführenden der Arbeiten. Auch Hygienemaßnahmen wie Händewaschen werden als unerlässlich angesehen.

Die Expositionsbeschreibung Blei ist veröffentlicht im Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU) und kann gleich hier heruntergeladen werden: Expositonsbeschreibung

Die Schutzvorkehrungen von Expositionsbeschreibungen sind alternativ zur Einhaltung der betreffenden TRGS zulässig. Eine weitere Möglichkeit sind aufwändige und teure Messungen der Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz.