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Schützt Innungsmitgliedschaft vor der SoKa Bau?

Die Teilnehmer einer Infoveranstaltung des rheinland-pfälzischen Schreiner-Fachverbandes wurden die Kernpunkte des neuen Tarifwerks erläutert. Dazu ging Verbandsgeschäftsführer Hermann Hubing auf die Problematik “SoKa Bau“ ein und zeigte auf, wie das das neue Tarifwerk einen Schutzschirm vor der Sozialkasse Bau bilden könnte.

Die Mitgliedsbetriebe über die neuen Tarifverträge mit der IG Metall informieren war der Anlass für eine gemeinsame Veranstaltung des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung Rheinland-Pfalz und sieben Innungen aus dem Kammerbezirk Koblenz im großen Saal des „Haus des Handwerks“ in Koblenz.

Ein zweiter Grund für die Durchführung der Veranstaltung, die in den nächsten Wochen auch in den Kammerbezirken Rheinhessen, Pfalz und Trier stattfinden wird, war die Tatsache, dass mit dem neuen Tarifvertrag des Fachverbandes als Dachverband von Schreiner Rheinland-Pfalz, Montage Rheinland-Pfalz und Bestatter Rheinland-Pfalz auch für überwiegend montierende Schreinerbetriebe sowie reine Montagebetriebe die Mitgliedschaft in der Innung interessant wird. Denn unter gewissen Voraussetzungen haben nun auch Montagebetriebe die Möglichkeit, als Innungsmitglied vor dem Zugriff der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA Bau) sicher zu sein.

Verbandsgeschäftsführer Hermann Hubing erläuterte auf der Veranstaltung die wesentlichen Kernpunkte des neuen Tarifwerks. Insgesamt betrachtet, bewertete er das Ergebnis der erstmals seit  13 Jahren wieder mit der IG Metall als Sozialpartner geführten Verhandlungen, als durchaus akzeptabel.

Im Mittelpunkt der ausführlichen Diskussion stand erwartungsgemäß der Paradigmenwechsel bezüglich der Sonderzahlungen. Hubing erläuterte vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen mit diesen Veränderungen vor knapp 10 Jahren in Hessen, dass die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld ordnungspolitisch höchst bedenklich sei. Umgekehrt jedoch sei nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Diskussion über Altersarmut eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge nicht nur aus sozialpolitischen Gründen ein Gebot der Stunde. Die neue verpflichtende Regelung biete einerseits dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge und sei andererseits für den Arbeitgeber aufkommensneutral. Durch die Festlegung auf einen Durchführungsweg (Pensionskasse) und einen Vertragspartner (Signal Iduna) sei außerdem sowohl die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung für Arbeitgeber und –nehmer als auch die Rechtssicherheit für den Arbeitgeber gewährleistet. Ausnahmeregelungen für ältere Mitarbeiter sowie Arbeitnehmer mit bestehenden betrieblichen und / oder privaten Altersvorsorgen, rundeten das Vertragswerk „Altersvorsorge“ ab.

In einem zweiten Themenblock erläuterte Hubing die Problematik „SoKa Bau“ sowie die möglichen Auswirkungen des neuen Tarifvertrages auf die Heranziehung von Mitgliedsbetrieben zur Beitragszahlung. Für fast alle Tischlerbetriebe und viele Montagebetriebe könnte das neue Tarifwerk einen Schutzschirm vor der Sozialkasse Bau bedeuten – vorausgesetzt natürlich, sie sind bzw. werden Innungsmitglied. Da die Regelungen hierzu sehr differenziert sind, musste der Referent viele Einzelfragen zu betrieblichen Spezifika erläutern und weitere Beratungstermine wurden vereinbart. Auf jeden Fall stellte sich heraus, dass sich trotz der seit Jahren drohenden Heranziehung zu den immerhin ca. 20% der Bruttolohnsumme betragenden Beiträgen an die Sozialkasse, das Problembewusstsein viele Betriebe noch nicht stark genug entwickelt haben.

Weitere Leistungen der Innung und des Verbandes wurden abschließend von Karlheinz Gaschler, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein dargestellt, wobei er vor allem auf die vielfältigen Beratungsangebote sowie das sehr differenzierte Formularwesen der Kreishandwerkerschaft hinwies.

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