Einen Überblick über Voraussetzungen und Folgen der Befreiung von Kleinunternehmern von der Buchführungspflicht gibt eine aktueller Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Mit Inkrafttreten der Reform des Bilanzrechts im Mai 2009 sind Kleinunternehmer durch den neu eingefügten § 241 a HGB unter bestimmten Voraussetzungen von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Der Flyer informiert über steuerrechtliche Buchführungspflichten, weist auf Besonderheiten für Gründer hin und listet Vor- und Nachteile der Befreiung auf.