Die Angleichung der Kipp- und Drehzyklen in der Europäischen Norm war wesentlicher Grund für die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, jetzt eine Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/3 vorzustellen.
Grund für die Neufassung war insbesondere die Weiterentwicklung der Europäischen Norm DIN EN 13126-8 zu den Anforderungen und Prüfverfahren für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge, die neu erschienen ist. Darin wurden unter anderem, analog zur DIN EN 12400, drei Klassen für die Anzahl an Prüfzyklen eingeführt. Kipp- und Drehzyklen erfolgen nunmehr mit gleicher Zyklenzahl.
RAL mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen
Für das Erreichen der Endlagen bei der Prüfung wird in der neuen Beschlagnorm unabhängig von den jeweiligen Flügeln stets die maximale Bezugsgeschwindigkeit verwendet. Für Flügel mit mehr als 130 Kilogramm wurde ein neues optionales Format für den Probekörper festgelegt. Zudem wurde eine Erhöhung der Anforderung beim Annahmekriterium „max. Kraft zum Schließen des Flügels“ vorgenommen, um eine Angleichung an die DIN EN 13115 zu erreichen.
Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/3 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Europäischen Normen hinaus und sollen die besondere Güte der Schutzbeschläge in den Vordergrund rücken. Das RAL-Gütezeichen kann deshalb nur von einem Hersteller erlangt werden, der die gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis zur Fertigung erfüllt. Besonderes Merkmal aller RAL zertifizierten Produkte ist eine gegenüber der Norm zusätzliche Eigen- und Fremdüberwachung.