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Patentrechtsverletzung: Homag streitet sich mit SCM

Mit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung setzte sich die Homag Group auf der LIGNA 2011 gegen das Unternehmen SCM/Morbidelli zur Wehr. Grund ist die Imitation der von der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH entwickelten und patentrechtlich geschützten Sicherheitstechnik safeScan. SCM hat dazu eine Gegendarstellung veröffentlicht.

Seit dem Nachmittag des zweiten Messetages sei auf dem Stand des Unternehmens SCM/Morbidelli nur noch ein Teil des ursprünglichen Maschinenkonzepts zu sehen gewesen. Beim CNC-Bearbeitungszentrum Morbidelli Author m800 hätte die eingesetzte Lichtschranke des zugehörigen Sicherheitssystems aufgrund der einstweiligen Verfügung entfernt werden müssen. Auch die Maschinen Accord 30FX und 40FX seien von dem Sachverhalt betroffen gewesen, berichtet die Homag in einer Pressemitteilung.

Das im November 2006 angemeldete Patent schützt das von der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH entwickelte Sicherheitssystem safeScan. Das intelligente Sicherheitskonzept zum Schutz des Bedieners und der sich in der Umgebung befindlichen Personen setzt sich aus zwei unterschiedlichen Sensoren zusammen. Der erste Sensor wird berührungslos aktiviert, sobald eine Person in ein bestimmtes Umfeld der Maschine eindringt. Dadurch wird Vorschubgeschwindigkeit bewegter Maschinenteile wie der Aggregateträger mit dessen Sicherheitsumhausung reduziert. Nähert sich die Person der Maschine weiter und kommt mit dem bewegten Maschinenteil in Berührung, so kommt der Kontaktsensor zum Einsatz und die Maschine stoppt unmittelbar.

In seiner im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung bestätigt das Landgericht Hamburg eine Verletzung des Deutschen Patents 102006052017 B4.

Nach der Veröffentlichung der Meldung auf www.glaswelt.de hat aktuell die SCM Gruppe eine Gegendarstellung verfasst:

Die SCM-Gruppe ist darin der Ansicht, dass das gerichtliche Vorgehen von Homag ausschließlich dem Zweck diente, die Ausstellung von drei auf ihrem Stand vorgeführten Maschinen zu verhindern, die mit mehreren innovativen und wettbewerbsfähigen Lösungen ausgestattet sind.

Das Patent, das Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist, weise eine geringe erfinderische Tätigkeit auf und bezieht sich weder auf Bearbeitungsvorgänge, noch auf grundlegende technische Aspekte. Vielmehr erfasse es unter anderem ein Sicherheitssystem des Bearbeitungszentrums, das von Fotozellen aktiviert wird. Das von der SCM-Gruppe genutzte Sicherheitssystem unterscheide sich nicht von Anwendungen, die bereits seit Ende der neunziger Jahre bei Werkzeugmaschinen eingesetzt werden. 

Die einstweilige Verfügung stütze sich alleine auf Behauptungen von Homag, ohne dass die SCM-Gruppe Gelegenheit hatte, ihre Argumente dem Gericht darzulegen.

Die drei auf der LIGNA vorgeführten Morbidelli-/SCM-Bearbeitungszentren mit Fotozellen-Sicherheitssystem, die Gegenstand der einstweiligen Verfügung sind, seien Hochtechnologie, die auch in Deutschland großen Erfolg im Markt hätten. Das Fotozellen-Sicherheitssystem stelle keinen wesentlichen Bestandteil dar.

Das Patent habe eine einfache Vorrichtung zum Gegenstand gehabt und sei nur in Deutschland geschützt. Daher sei es ungewöhnlich gewesen, die Abdeckung einer ganzen Maschine zu verlangen. Der energische Protest der SCM-Gruppe habe innerhalb weniger Stunden zu einer vorübergehenden Einigung geführt. SCM habe die Fotozellen zwischenzeitlich aus ihren Maschinen entfernt und habe ihre Maschinen dann weiter auf der Messe gezeigt.

Die Schutzunfähigkeit des Patents werde zu gegebener Zeit bei den zuständigen Stellen nachgewiesen werden. Die SCM-Gruppe ist der Ansicht, dass sich ihre Lösung von der Homag-Lösung unterscheide und dass diese sicherer ist als andere, heute auf dem Markt erhältliche Lösungen. Die SCM-Gruppe habe Maßnahmen eingeleitet, um die Nichtigkeit des Patents DE 102006052017 B4 nachzuweisen.

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