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NRW-Fensterfachtagung informierte über Lüftungsprobleme und rechtliche Konsequenzen

Energieeinsparverordnung, CE-Kennzeichnung, eine neue DIN-Norm: Fensterbauer sehen sich zur Zeit mit einer Reihe von neuen Anforderungen konfrontiert. Um den Überblick zu wahren, lud der Fachverband des Tischlerhandwerks in NRW Anfang Februar 2010 zu seiner 2. Fensterfachtagung nach Lünen ein.

Rund 130 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um sich über neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu informieren.

Die neue, im Oktober 2009 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) birgt enorme Chancen für Tischler, die Fenster selbst herstellen und einbauen. Das haben die lebhaften Investitonen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung in den vergangenen Monaten gezeigt. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten – und so hat auch die EnEV ihre Tücken. „Vielmehr als vorher stehen Handwerker nun in der Pflicht, auf mögliche Risiken, die zum Beispiel durch dichtere Fenster entstehen können, hinzuweisen“, sagt Franz-Josef Wiegers, technischer Berater beim Fachverband Tischler NRW. Neu ist auch, dass sie ihre Kunden ausreichend darüber informieren müssen, wie die Schimmelbildung in der Wohnung durch ausreichendes Lüften vermieden werden kann.

Neue Lüftungsnorm legt Grenzwerte fest
Die energiesparende Bauweise und immer dichtere Haushüllen führen dazu, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die im Mai 2009 veröffentlichte Lüftungsnorm DIN 1946-6, die Nils Zander, Produktmanager der Siegenia-Aubi Gruppe, im Rahmen der Fensterfachtagung vorstellte, legt erstmals Grenzwerte und Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie definiert damit gleichzeitig, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist.

Nutzerunabhängige Mindestlüftung notwendig
„Um Feuchteschäden und schlechte Luftqualität zu vermeiden, ist es notwendig, alle zwei bis drei Stunden die Wohnräume für fünf bis zehn Minuten über vollständig geöffnete Fenster zu lüften“, sagt Nils Zander. „Dies ist in der Praxis schwer realisierbar. So stufen zum Beispiel Gerichte zunehmend bei ganztägig berufstätigen Nutzern bereits ein zweimaliges Stoßlüften über das Fenster am Tag als kritisch oder nicht zumutbar ein.“ Laut DIN 1946-6 muss deshalb eine nutzerunabhängige Mindestlüftung gewährleistet sein.

Lüftungskonzepte bei Neubauten und Modernisierungen
Die Norm verlangt außerdem die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Modernisierungen. Nils Zander: „Bei Renovierungen muss dann ein Konzept erstellt werden, wenn in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mindestens ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht, bzw. im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden.“ Um den notwendigen Luftaustausch zu garantieren, müssen in die Planungen lüftungstechnische Maßnahmen, wie beispielsweise Schachtlüftungssysteme oder ventilatorgestützte Lüftungen, einbezogen werden. „Als Schlussfolgerung bedeutet das für die Fensterbauer, dass sie als Verarbeiter gegenüber dem jeweiligen Bauherren mindestens eine Hinweispflicht auf die Sicherstellung von ausreichender Lüftung haben“, so Zander.

Bedenken äußern – Haftungsrisiken mindern
Wie wichtig es ist, Hinweise und Bedenken rechtzeitig zu äußern, unterstrich Rechtsanwalt Heinz Josef Kemmerling vom Fachverband Tischler NRW in seinem Vortrag. „Kein anderes Gewerk ist so vielen Hinweispflichten unterworfen wie das Tischlerhandwerk“, sagt Kemmerling. „Bedenken und möglicherweise auftauchende Probleme sollten besser einmal zu viel als einmal zu wenig angebracht werden.“ Denn in vielen Fällen führe nicht mangelhafte Arbeit, sondern unzureichende schriftliche Absicherung zum Rechtsstreit. Kemmerling empfiehlt daher, bereits das Angebot entsprechend zu formulieren und dieses unterschreiben zu lassen. „Dadurch können Fensterbauer ihre Haftungsrisiken enorm mindern.“

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