Beschlüsse der Regierungsklausur in Meseberg haben Auswirkungen auf Inhalt und Zeitplan der nächsten EnEV, die 2008 auf der Agenda des Bundeskabinetts steht.
Die energetische Planung von Neubauten und die Sanierung von Gebäuden hat in Zeiten der intensiven Klimadiskussion im Baubereich eine zentrale Rolle bei Planern, Ausführenden, Bauherren und dem Gesetzgeber eingenommen. Am 9. November wurde nach Informationen des ift Rosenheims eine erste Fassung der „neuen EnEV“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) an Ministerien, Länder und Verbände übermittelt. Auf der Grundlage dieses ersten Entwurfs beabsichtigt die Bundesregierung, bis zum Mai 2008 eine vollständige Änderungsverordnung zur EnEV im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit vorzulegen. Diese soll dann auch überarbeitete Berechnungsregeln enthalten, die mit den entsprechenden Normen sowie dem Niveau des energiesparenden Bauens konform gehen. So ist zu erwarten, dass die DIN V 18599 auch in Zukunft für die Bilanzierung von Wohngebäuden heranzuziehen ist. An einem Verfahren, dass die Anwendung für Wohngebäude vereinfacht, wird zur Zeit gearbeitet.
In einem ersten Schritt wird das Kabinett im Dezember 2007 voraussichtlich folgende Grundsatzentscheidungen treffen:
- Die neue EnEV tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
- Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 % verschärft.
- Nachtstromspeicherheizungen sind stufenweise (1. Tranche bis 2020) außer Betrieb zu nehmen; der Austausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert.
- Das Rechenverfahren der geltenden EnEV, das im Kern aus DIN-Vorschriften und Anlagen zur Verordnung besteht, muss überarbeitet werden.
Es ist auch zu erwarten, dass die Verwendung regenerativer Energien noch stärker positiv bewertet wird und somit die aktive Nutzung der Sonnenergie, beispielsweise von Photovoltaikanlagen in Fassaden und Dächern an Attraktivität gewinnt. Hierzu plant die Bundesregierung die Einführung eines Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich.