So gewährleistet GKD als erster und bislang einziger Anbieter am Markt vollumfängliche Normenkonformität von Gewebefassaden. Die abZ umfasst neben Innen- und Außenfassaden auch freigespannte Decken und vertikale Absturzsicherungen aus Edelstahl.
Durch die Erteilung der abZ gelten die Seilgewebe TIGRIS und OMEGA 1520 sowie das Spiralgewebe ESCALE 7X1 von GKD mit den dazugehörigen Befestigungen als geprüfte Bauprodukte gemäß dem in der Bauproduktenverordnung gelisteten Bereich Fassaden.
Mit diesem signifikanten Genehmigungsvorteil sind Planer, Verarbeiter und Bauherren von Anfang an auf der sicheren Seite.
Architekten können so Gewebefassaden anhand von geregelten Produkten spezifiziert ausschreiben und direkt bemustern. Bauherren erhalten sehr früh eine sichere Entscheidungsgrundlage. Statiker und Fachingenieure profitieren von geprüften, verbindlichen Bemessungs- und Leistungswerten. Fassaden- und Metallbauer sparen Zeit und Geld, da die Kombination aus Gewebe und Befestigungen durch die abZ als geregelte Konstruktion eingestuft ist. Dadurch entfällt die Zustimmung im Einzelfall mit allen gefürchteten Unwägbarkeiten. Diese Planungs- und Ausführungssicherheit macht GKD-Gewebefassaden auch baurechtlich sicher. Das qualifiziert sie auch für kleinere Bauvorhaben.
Die GKD-Gewebe und -Befestigungen (abZ-Nummer Z-14.7-795) zählen zu den beliebtesten Produkten für die Fassadengestaltung mit Metallgewebe. Als nunmehr geregelte Bauprodukte sind sie auch in der Sicherheit unübertroffen.