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Neues VFF Merkblatt: Innovative Produkte für den Holzfensterbau

Die erste Ausgabe des neuen Merkblattes HO.06-4: 2008-06 „Holzarten für den Fensterbau – Teil 4: Modifizierte Hölzer“ des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. ist erschienen. Damit werden erstmals verbindliche Anforderungen für den Einsatz modifizierter Holzprodukte im Fensterbau gestellt.

Das Merkblatt wurde, wie auch die anderen Merkblätter der Merkblattreihe HO.06 vom Fachgremium zur Holzartenliste im Technischen Ausschuss des VFF erarbeitet. „Das Fachgremium zur Holzartenliste hat die verschiedenen Entwicklungen im Bereich der modifzierten Hölzer bereits seit längerer Zeit aufmerksam verfolgt.“ so Diplom Holzwirt Rolf Menck, Sprecher des Fachgremiums. „Es war klar, dass sich diese Produkte über kurz oder lang auch Einsatzmöglichkeiten im Fensterbau suchen würden.“ Nicht so klar war jedoch bisher, welche Eigenschaftsanforderungen diese Produkte für den Fensterbau erfüllen müssen. „Da modifizierte Hölzer neue Produkte darstellen, mit denen bisher keine Erfahrungen vorliegen, müssen alle diese Eigenschaften geprüft und nachgewiesen werden“, so Menck weiter. „Das Fachgremium war sich seiner Verantwortung gegenüber den Verarbeitern bewusst und hat sich daher die Arbeit an dem Merkblatt nicht leicht gemacht, was sich auch an der langen Bearbeitungszeit von zwei Jahren ausdrückt. Der konkret vorliegende Antrag zur Aufnahme eines acetylierten Holzprodukts hat in diesem Zusammenhang maßgeblich mit dazu beigetragen, das Merkblatt zu einem abgerundeten Kompendium zu machen.“
Das Merkblatt enthält zunächst eine Übersicht über die gängigsten Verfahren der Holzmodifizierung, mit einer Kurzbeschreibung der einzelnen Verfahren und ihren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften. Daran schließt sich eine ausführliche Beschreibung der Eigenschaften an, zu denen Aussagen gemacht werden müssen. In dem Merkblatt werden sehr genaue Aussagen zu dem modifizierten Holzprodukt und seinen Eigenschaften gefordert. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Qualitätssicherung. „Es muss sicher gestellt sein“, so Diplom-Holzwirt Eike Gehrts, Koordinator des Fachgremiums zur Holzartenliste, „dass die modifizierten Holzprodukte von Charge zu Charge oder von Lieferung zu Lieferung gleichbleibende Eigenschaften aufweisen.“ Daher muss der Hersteller modifizierter Holzprodukte eine Eigen- und Fremdüberwachung nachweisen und außerdem Angaben zu einfachen Prüfroutinen machen, mit denen die Verarbeiter im Rahmen ihrer eigenen Wareneingangskontrolle die Übereinstimmung der modifizierten Holzprodukte überprüfen können.
Die erste Ausgabe des Merkblattes beschränkt sich darauf die Spielregeln festzulegen und diese allen interessierten Kreisen bekannt zu machen. Konkrete Angaben zu modifizierten Holzprodukten, deren Eignung für den Fensterbau nachgewiesen ist, werden zukünftig in entsprechenden Anhängen zum Merkblatt HO.06-4 abgehandelt, die dann auch spezifische Hinweise für die Verarbeitung der modifizierten Holzprodukte enthalten.
Das VFF-Merkblatt HO.06-4 ist als Leseprobe auf der Homepage des VFF in Auszügen einzusehen und kann über den Online-Shop bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 6,00 Euro. Mitglieder des Verbandes erhalten je ein Exemplar kostenlos.
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