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Neuer KfW-Effizienzhaus-Standard Denkmal

Ab 1. April 2012 fördert die KfW im Rahmen ihrer Programme “Energieeffizient Sanieren — Kredit“ (151/152) und “Energieeffizient Sanieren — Investitionszuschuss“ (430) erstmals auch Bauherren und Hauseigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben oder deren Energiebilanz verbessern.

Die Förderung erfolgt durch vergünstigte Zinssätze sowie Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10 % der Investitionskosten. Bei der Zusage der Fördermittel geht es in erster Linie um eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs - eine komplette Fassadendämmung wird nicht mehr zwingend erforderlich sein.

Die Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus Denkmal gilt für die Sanierung von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind förderfähig, wenn Sie nach der Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160 % eines vergleichbaren Neubaus (entsprechend der Energieeinsparverordnung, EnEV 2009) nicht überschreiten.

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung von Fenstern und Türen gelten spezielle technische Mindestanforderungen. Ist beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes eine Außenwanddämmung nicht möglich, kann ersatzweise auch eine Innenwanddämmung oder bei Sichtfachwerk die Erneuerung der Ausfachungen gefördert werden. Voraussetzung ist hier die Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen oder architektonischen Gründen die Modernisierung nur so umsetzbar ist.

Insgesamt gibt es somit 7 Effizienzhausstandards, die unterschiedlich stark gefördert werden. Grundsätzlich gilt: Je besser der energetische Standard nach der Sanierung, desto vorteilhafter die Förderung.

Sanierungen zum

  • KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) Denkmal,
  • KfW-EH 115,
  • KfW-EH 100
  • KfW-EH85
    sind erreichbare Ziele im Gebäudebestand.
  • KfW-EH70
  • KfW-EH55
  • KfW-EH40
    gelten dabei größtenteils für den Neubau.

Detaillierte Informationen zu diesen und anderen Förderprogrammen des Bundes, der Bundesländer, der Städte, Gemeinden und Energieversorger erhalten Sie unter www.foerderdata.de.