Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat die von der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. im Jahr 2012 aktualisierte RAL-GZ 607/9 anerkannt. Diese Ausgabe ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 1989.
Die neue Richtlinie bezieht sich, so die Gütegemeinschaft, unmittelbar auf die europäische Norm DIN EN 13126-3 – Beschläge für Türen und Fenstertüren, Teil 3 - Betätigungsgriffe, Deutsche Fassung: 2012-02. Der dort vorgegebene Klassifizierungsschlüssel ist die Grundlage für die zusätzlichen Anforderungen. Während nach der europäischen Norm keine laufende Qualitätskontrolle gefordert ist, sieht die RAL-Richtlinie neben der Kontrolle der Fertigungsstätte und einer Erstprüfung, eine laufende Fremdüberwachung der Produkte durch eine neutral anerkannte Stelle vor. Diese neutrale Stelle, wie das Prüfinstitut PIV in Velbert, muss über eine Anerkennung nach DIN EN 17025 verfügen.
Nur so sei sichergestellt, dass das Qualitätsniveau dauerhaft gehalten wird, da die Fremdüberwachung auch eine strenge Kontrolle der Eigenüberwachung des Herstellers vorsieht. In der jüngeren Vergangenheit haben wiederholt Hersteller aus dem Ausland versucht, die Qualitätskriterien der Richtlinie zu erfüllen – aber ein einmaliges Bestehen der Prüfungen reicht nicht aus, um auf Dauer die Berechtigung zur Kennzeichnung mit dem RAL-Gütezeichen zu erhalten.
Technische Anforderungen
Das Herzstück der RAL-GZ 607/9 sind generelle Anforderungen an Griffe und sofern zutreffend an deren Schutzwirkung. Auch Fenstergriffe ohne Schutzwirkung müssen der Dauerfunktionsklasse 3/180, also mindestens 10.000 Zyklen im Dreh-Kipp-Modus entsprechen und eine Korrosionsbeständigkeit von Klasse 2 oder höher aufweisen, um das RAL-Gütezeichen zu erlangen.
Fenstergriffe mit Schutzwirkung könnten künftig sehr markant bezeichnet werden, und zwar als RAL100 und RAL200 Fenstergriffe. Hiermit werde der direkte Hinweis geliefert, welche Schutzwirkung der Griff gegen Abdrehen oder Abreißen erfüllt (100 Nm oder 200 Nm). Zusätzlich werden auch Anforderungen an den Schließmechanismus gestellt.
Die in Europa ebenfalls eingeführte Klasse 1 mit einem Wert von nur 35 Nm wird in dieser RAL-Richtlinie nicht übernommen, da dieser Wert einfach zu erreichen ist und keinen ausreichenden Widerstand gegen Einbruchversuche bietet. Erste erfolgreiche Prüfungen nach der neuen RAL-GZ wurden bereits vorgenommen. Das Inhaltsverzeichnis kann hier eingesehen werden.