Eigentlich pfiffen es die Spatzen schon von Dächern, aber nun ist es praktisch offiziell: Die Bundesregierung gibt sich bei der EnEV-Fortschreibung erneut ein Blöße: Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte vor wenigen Tagen auf einem Parlamentarischer Abend des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) mit, dass die energieeinsparrechtlichen Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude nicht wie ursprünglich vorgesehen noch in dieser Legislaturperiode neu geregelt werden.
Nur für öffentliche Gebäude soll es noch vor der Bundestagswahl 2017 neue Auflagen geben, für alle anderen Gebäude sollen die Auflagen rund um das Niedrigstenergiegebäude erst nach der Bundestagswahl folgen.
In der Vergangenheit gab es schon einmal eine EnEV-Novelle, die von der alten Bundesregierung fast komplett vorbereitet und von der neuen Regierung nur noch durchgewinkt wurde. Bisher war aus Berlin auch kein Aufschrei zu vernehmen, der Druck auf das BMWi ausüben könnte.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat die Bundesregierung nach der ZIA-Veranstaltung aufgefordert, am Parlamentsbeschluss zum Energieeinspargesetz (EEG) festzuhalten. Der Bundestag hat im Juli 2013 die Bundesregierung im Rahmen des EEG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden zu regeln und ihr auferlegt die Rechtsverordnung für zu errichtende Nichtwohngebäude, die im Eigentum von Behörden stehen und von Behörden genutzt werden sollen, vor dem 1. Januar 2017 und alle anderen Gebäude vor dem 1. Januar 2019 zu erlassen.
Drei Jahre und zwei Monate später ist klar, die gesetzliche Frist für „Behördengebäude“ wäre auch mit einem Eilverfahren nicht mehr einzuhalten, zumal das BMWi gar keine diskussionsfähige Vorlage in der Schublade hat. Für „normale“ Gebäude erscheint die Deadline 1. Januar 2019 noch bequem erreichbar zu sein, ein Rückblick zeigt aber, dass selbst zwei Jahre für einfache EnEV-Weiterentwicklungen schnell knapp waren.
Bezogen auf die EU-Gebäuderichtlinie, die den national zu definierenden Niedrigstenergiegebäude ab dem 1. Januar 2021 für alle neuen Gebäude und ab dem 1. Januar 2019 für neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, EU-weit verbindlich vorschreibt, hat Deutschland bereits alle Umsetzungsfristen weit überzogen bzw. verstreichen lassen.