Am 1. Oktober 2007 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft …
Am 1. Oktober 2007 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach müssen Hauseigentümer stufenweise ab 01. Juli 2008 ihren Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dazu erklärt der Geschäftsführer des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Ulrich Tschorn: „Die neue Verordnung ist noch längst nicht das Ende der Energiesparwelle. Hauseigentümer sollten sich darauf vorbereiten, dass in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zum erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebestand notwendig sein werden. Ein Beispiel: Noch immer sind von den 560 Mio. Fenstereinheiten im deutschen Gebäudebestand nicht einmal 40 Prozent mit aktuellem Wärmedämmglas ausgestattet. Rund 340 Mio. Fenster müssen also noch saniert oder ausgetauscht werden, um sie auf den heutigen energetischen Stand der Technik zu bringen.
Bei Bestandsgebäuden besteht grundsätzlich bis zum 30. September 2008 Wahlfreiheit zwischen zwei Varianten des Energieausweises. Während der so genannte Verbrauchsausweis lediglich das individuelle Heiz- und Nutzungsverhalten der Hausbewohner, nicht aber die Gebäudequalität widerspiegelt, wird bei dem Bedarfsausweis der energetische Zustand einer Immobilie ingenieurmäßig ermittelt. Hieraus kann der Hauseigentümer konkrete Modernisierungsempfehlungen wie den Austausch veralteter Fenster ablesen. Deshalb ist der Bedarfsausweis eindeutig der aussagekräftigere Energiepass“.