Anfang 2010 hat der Bundesminister der Finanzen die Bestimmungen zum verdoppelten Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen erneuert bzw. präzisiert. Darüber informiert der aktuelle Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Hinweise zu Voraussetzungen, begünstigten handwerklichen Tätigkeiten, Nachweisen und Höhe des Steuerbonus werden um praktische Beispiele ergänzt.