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Neu: Warnwestenpflicht ab dem 1. Juli auch bei PKW

Ab dem 1.07.2014 besteht in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss deshalb unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Diese Regelung gilt jetzt auch für Geschäftsführer- und Außendienstlerfahrzeuge.

Der Fahrer ist verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, dies gilt auch für Geschäftsführer- und Außendienstlerfahrzeuge. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung droht ein Verwarnungsgeld. Lkw und Busse bzw. Motorräder und Wohnmobile bleiben von dieser Regelung nach der Auskunft des ADAC ausgenommen.

Warnweste für gewerbliche Fahrzeuge ein Muss
Für die gewerblich genutzten Fahrzeuge (auch PKW) ist durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) die Mitführung von Warnwesten bereits vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt. Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge wie z.B. Handwerker- und Montagefahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Warnwesten müssen bei einer Panne oder Unfall beim Aussteigen getragen werden.

Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.

www.adac.de