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Mehr Energieeffizienz lohnt sich für den Mittelstand mehrfach

Wer die Energiekosten senkt, schafft sich Wettbewerbsvorteile — Investitionen machen sich hier schnell bezahlt, besonders für kleinere und mittlere Unternehmen. Der ZDH empfiehlt Betrieben daher, sich von Energieberatern Einsparungspotentiale aufzeigen zu lassen. Die Kosten dafür werden von der KfW gefördert.

Unternehmen mit hohen Energiekosten, die beispielsweise im Rahmen anstehender Modernisierungsinvestitionen oder Baumaßnahmen ihre Energieverbräuche erheben oder optimieren wollen, können sich bei der dafür notwendigen Beratung von der KfW unterstützen lassen: Mit dem Programm "Energieberatung Mittelstand" fördert die KfW professionelle Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie für Freiberufler. Die Bedingung: Die Energiekosten müssen jährlich 5.000 Euro übersteigen.

Spezialisierte Energieberater können Unternehmen bei diesem Prozess begleiten und wertvolle Hinweise für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen geben.

Unternehmen oder Freiberufler können im Rahmen des KfW-Programms zwischen einer Initialberatung und einer Detailberatung wählen. Für eine Initialberatung durch einen Energieberater werden die Kosten mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, wenn die Beratung innerhalb von drei Monaten nach der Zusage erfolgt (max. 1.280 Euro). Im Rahmen einer für gewöhnlich mehrtägigen Detailberatung erarbeitet der Energieberater konkrete energetische Verbesserungsvorschläge, beispielsweise für einzelne technische Anlagen, und bewertet die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Hierfür gewährt die KfW einen Kostenzuschuss von 60 Prozent bei einem Vollzug von acht Monaten ab der Zusage (max. 4.800 Euro).

Beantragt werden beide Beratungen – auch unabhängig voneinander – bei einem Regionalpartner der KfW ( www.rp-suche.de). Diese sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Energieagenturen der Länder oder auch kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften. Bei Bedarf helfen sie bei der Antragstellung über die KfW-Antragsplattform und empfehlen fachlich spezialisierte Energieberater.

Werden bei einer Beratung Einsparmöglichkeiten gefunden, können Unternehmen oder Selbstständige die notwendigen Investitionen für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erschließung von betrieblichen Energieeinsparpotenzialen mit Krediten aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm zinsgünstig und langfristig finanzieren.

Voraussetzung für eine Darlehenszusage: Durch Neuinvestitionen muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden. Ersatzinvestitionen wie etwa der Austausch einer Heizungsanlage müssen zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 20 Prozent führen, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre.

Der Kreditbetrag beträgt bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben, kann aber bei Nachweis einer besonderen Förderungswürdigkeit überschritten werden. Die Höhe des Zinssatzes hängt neben Bonität und Besicherung von der Unternehmensgröße ab. KMUs werden im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ derzeit mit einem besonders günstigen Zinssatz ab 1 Prozent p. a. effektiv gefördert. Der Kreditantrag wird vor der Investition bei der Hausbank gestellt.

Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern, können Unternehmen anstelle eines Kredits ab Oktober 2012 auch über einen Investitionszuschuss umsetzen. Um die Zuwendung zu bekommen, muss ein Unternehmen mindestens 5.000 Euro netto bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen bzw. mindestens 30.000 Euro netto bei der Durchführung einer systemischen Optimierung investieren - letztere setzt eine detaillierte Energieberatung und die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts voraus. Ist das Unternehmen zur Erstellung des Energieeinsparkonzeptes auf eine externe Energieberatung angewiesen, wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Beratungskosten gewährt (maximal 3.000 Euro).

Insgesamt ist die Förderung auf 100.000 Euro je Antragsteller begrenzt. Das Förderprogramm, das am 1. Oktober 2012 in Kraft tritt, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt.

Mehr Informationen unter:

KfW-Programm "Energieberatung Mittelstand":
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/?redirect=710848

KfW-Energieeffizienzprogramm:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/?redirect=710848F%C3%B6rderprodukte/EE-Produktion-292/?redirect=669889

BMWi-Förderprogramm:
www.bafa.de