Die nachträgliche Bearbeitung von ESG führt in der Branche immer wieder zu Diskussionen, was erlaubt ist und was nicht. Die neue BF-Info zur jetzt gültigen ESG-Norm zeigt auf, warum eine nachträgliche Oberflächenbearbeitung unzulässig ist.
Zu der seit Dezember 2015 gültigen ESG-Produktnorm (DIN EN 12150-1 „Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas"), die unter anderem eine Reihe von Neuerungen bezüglich einer nachträglichen Oberflächenbearbeitungen mit sich bringt, hat der BF-Arbeitskreis „Sicherheitsglas“ jetzt ein Informationsblatt (BF Information 005/2016) erarbeitet. Dieses geht darauf ein, warum eine Oberflächenbearbeitung von ESG nicht erlaubt ist.
Die neue BF Information finden Interessierte jetzt kostenlos auf der Website des Bundesverband Flachglas unter "Publikationen". Zum Download klicken Sie einfach hier.