Geschäftsleute müssen für einen gewerblich genutzten Computer mit Internet-Anschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor.
Dies gelte besonders dann, wenn der Betroffene bereits Radio und Fernseher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet habe.
Im vorliegenden Fall hatte ein Gewerbetreibender, der in den eigenen vier Wänden sein Büro hat, gegen einen Gebührenbescheid der GEZ geklagt und Recht bekommen. Für die Erhebung einer Rundfunkgebühr auf einen PC mit Internetanschluss gebe es keine tragfähige Rechtsgrundlage, erklärten die Wiesbadener Richter.
Ein derartiger Computer sei kein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Gesetzes und werde auch nicht typischerweise zum Radiohören eingesetzt. Zudem habe der Kläger bereits seine privaten TV- und Radiogeräte bei der GEZ angemeldet. Er profitiere daher von der Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.