Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Keine Einschränkungen bei der Montage von Fenstern und Rollläden

Nach Auskunft des ITRS e.V. wurden bei Händlerschulungen eines Herstellers aus dem Fensterbereich Fragen zur Montage von Fenstern und Rollläden aufgeworfen, die bei vielen Handwerkern zu Verunsicherungen geführt haben. Dazu gäbe es gar keinen Grund, so Gertrud Müller, Geschäftsführerin des ITRS e.V.

Durch die CE-Kennzeichnung und die entsprechenden Leistungsbeschreibungen von Fenstern und Produkten wie Rollläden, Raffstoren und Fenster-Markisen sei alles klar geregelt. Da als wesentlicher Bestandteil der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller von Fenstern oder Rollläden etc. eine entsprechende Ersttypprüfung (ITT) vorgenommen wird, sind damit alle notwendigen Leistungseigenschaften erfasst, die zur richtigen Auswahl notwendig sind . Das gilt laut ITRS (Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e. V.) für die EN 14351-1 (Fenster) genauso wie für die EN 13659 (Abschlüsse), da Fenster und Rollläden vollkommen einzeln betrachtet werden.

Selbstverständlich können ein Anbieter von kompletten Fenster-Rollladenkombinationen die Fensterzertifzierung auf den Rollladenkasten als integralen Bestandteil seines Fensters erweitern. Aber auch hier müsse für das Produkt Rollladen eine gesonderte CE-Kennzeichnung nach EN 13659 für die Klassifizierung der Windwiderstandsklasse vorgenommen werden.

Rollläden und Fenster verschiedener Hersteller lassen sich kombinieren
Geht es darum, dass ein Fachhändler Fenster und Rollläden oder Raffstoren etc. von verschiedenen Herstellern kombinieren möchte, treten hier keine Problemstellungen auf, solange die Produkte auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt sind. Es ist dabei vollkommen unerheblich ob ein Fenster unter einen Mauerwerksrollladenkasten montiert, oder ein Aufsetzrollladenkasten mit dem Fenster beim Einbau kombiniert wird. Hier zählen einzig und allein die Prüfungen nach der Fenster- und Rollladennorm.

Der einbauende Betrieb muss ergänzend dazu natürlich für eine einwandfreie Montage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sorgen, und damit die Auswahl und Menge der notwendigen Befestigungsmittel der vorhandenen Situation vor Ort anpassen.

Die Normung  sieht keine Einschränkungen vor
Einschränkungen, dass Produkte wie Fenster nicht mit Rollläden, Raffstoren etc. anderer Hersteller kombiniert werden dürfen, sieht die Normung ausdrücklich nicht vor. Es wird durch die Kombination von Fenster und Rollläden auch kein neues Bauteil geschaffen, für das eine neue CE-Zertifizierung erstellt werden muss. Somit können Fachhändler vollkommen unbeschadet bei ihrer geübten Praxis Produkte bei verschiedenen Herstellern einzukaufen bleiben.

www.itrs-ev.com

Tags