Mit Einführung der CE-Kennzeichnung können die U-Werte von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden nach den Produktnormen EN 14351-1 bzw. EN 13830 vom Hersteller eigenverantwortlich berechnet werden. Als Basis für die Überprüfung von Berechnungsprogrammen hat das ift im März die Richtlinie WA-05/1 “Validierung von Software“ veröffentlicht.
Gemäß EN 14351-1 Anhang ZA.2 „Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Produkten“ ist vom Hersteller für die Berechnung der UW- bzw. der UD-Werte ein von einer notifizierten Prüfstelle validiertes Berechnungsprogramm zu verwenden. Die Vorgehensweise bei der Validierung von Berechnungsprogrammen ist aber normativ nicht geregelt. Im Rahmen der Richtlinie WA-05/1 „Validierung von Software; Verfahren zur Validierung von Programmen zur Berechnung der UW-Werte von Fenstern, der UD-Werte von Türen und Toren sowie der UCW-Werte von Vorhangfassaden“ wurde eine Vorgehensweise für die Validierung festgelegt.
Die Validierung des Berechnungsprogramms erfolgt anhand von Referenzprobekörpern, die je nach Leistungsfähigkeit des zu validierenden Programms vom ift ausgewählt werden. Im Rahmen der Validierung wird beispielsweise überprüft, ob die normativ festgelegten Rundungsregeln für die U-Werte der Basisdaten und der Endergebnisse eingehalten werden. Ebenso werden die ermittelten Flächenanteile und Bezugslängen für die Einzelbauteile wie Rahmenprofile, Verglasungen und Abstandhalter mit den Berechnungsergebnissen eines ift-Berechnungsprogramms verglichen. Die Unterschiede in den Berechnungsergebnissen müssen dabei innerhalb eines festgelegten Toleranzbereiches liegen.
Die erfolgreiche Validierung des Berechnungsprogramms wird mit einem Prüfbericht abgeschlossen und belegt. Der Hersteller kann damit nachweisen, dass die U-Wert-Berechnungen mit seinem Berechnungsprogramm normkonform durchgeführt werden.
Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung auf der ift-Website unter www.ift-rosenheim.de/literaturverkauf für 20 Euro (ISBN 978-3-86791-118-4) bezogen werden.