Die Neuauflage der ift/VFF/RAL-Fachtagung Holzfenster in Mühlheim/Ruhr stand Ende April ganz im Zeichen der DIN 68800 — also die Frage nach dem chemischem Holzschutz — und im Zeichen des Fußballs: Gemeinsam wurde Abends der Dortmunder Champions-League-Finaleinzug gefeiert.
„Wir werden bei Holzfenster auf die abgedichtete Glasleiste nicht verzichten können“, war einer der Aussagen von Prof. Ulrich Sieberath auf der Tagung. Für ihn gilt auch im Jahr 2013, dass die Details die Qualität bestimmen. Und die Bauherrenwünsche wie große Formate, schmale Ansichtsbreiten, Ganzglasecken, Wartungs- und Pflegefreiheit könnten schwer ignoriert werden. Gerade bei der Pflege und Wartung der Elemente würde es aber großen Nachholbedarf in der Branche geben.
Was den Holzschutz angeht, so brachte er es auf eine simple Formel: „Was man konstruktiv verbockt, kann man chemisch nicht heilen.“ Nicht zu nehmen war ihm auch noch der Hinweis auf die zum 01.07.2013 verbindlich geltende Bauproduktenverordnung. Dabei rät er allen Akteuren: „Platzieren sie das CE-Kennzeichen direkt auf das Fenster.“ Es sei zwar noch strittig, ob man wirklich dazu verpflichtet sei, aber so wäre man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Martin Wiesmann vom Oberflächenanbieter Remmers wies in seinem Vortrag darauf hin, dass die Branche kein grundsätzliches Problem mit Holzfensterschäden habe und man nicht alles mit Holzschutz „vollpumpen“ müsse. „Wir bauen so viele Holzfenster, die keine Probleme machen – ich habe manchmal den Eindruck, dass wir zuviel über diese Probleme im kleinen einstelligen Prozentbereich sprechen. Die Kunststofffensterhersteller machen auch Mist, aber verschweigen diesen viel eher.“
Der Fensterbauer Detlef Timm schilderte im Anschluss seine eigenen Erfahrungen im Umgang mit Holzfenstern und spitzte sein Fazit auf die Formulierung zu: „Hirnholzschutz und Fugensiegel – damit ist schon viel gewonnen.“ Wenn es diese gebe, würden aber Probleme bei einem mit chemischen Holzschutz behandelten Fenster nur zeitlich verzögert auftreten – die konstruktiven Schutzmaßnahmen bleiben das A&O für den Fensterbauer und -monteur.
Die rechtlichen Aspekte zum chemischen Holzschutz lieferte Jörg Teller von der Rechtsanwaltsgesellschaft SMNG. Es zeigte auf, dass es keine Verpflichtung zur Anwendung eines chemischen Holzschutzes gebe, weil in der Norm nur eine informative Empfehlung (dort werde das Wort „soll“ benutzt) stehen würde. Der Fensterbauer müsse aber seine Erkundigungs-, Hinweis- und Aufklärungspflicht erfüllen. Dies werde zweckmäßigerweise vor Angebotsabgabe erledigt. Sein Tipp: „Machen Sie eindeutige Wartungshinweise – sonst könne der Auftraggeber davon ausgehen, dass er seine Fenster nicht warten und pflegen müsse und dann mit entsprechenden Forderungen an Sie herantreten.“
In der abschließenden Diskussion wurde noch einmal deutlich, dass viele Holzfensterhersteller den chemischen Holzschutz lieber weniger als mehr Beachtung schenken möchten: Beispielsweise beklagten Jan Sehlmann und Eduard Appelhans dass der chemische Holzschutz viel zu wichtig genommen werde. Es komme doch zuerst auf den konstruktiven Holzschutz an. Und: vielmehr solle man doch auf solchen Veranstaltungen die Vorteile und positiven Aspekte des Holzfensters thematisieren.
Ein Beitrag von GLASWELT Redakteur Daniel Mund - den vollständigen Bericht über die Tagung lesen Sie in der Juniausgabe.