Die Handwerkskammer Rhein-Main warnt vor Betrügern, die derzeit mit Gesetzestext-Paketen per Nachnahme ihr Unwesen treiben.
Die Betrüger geben sich per E-Mail oder am Telefon als „Handwerkskammer“ oder „Mitarbeiter der Handwerkskammer“ aus und versuchen, den Betrieben eine „Handwerkerverordnung“ oder einen Auszug aus einem „Handwerkerschutzgesetz“ aufzudrängen, die im Geschäft unbedingt ausliegen müssten.
Die Kammer weist darauf hin, dass diese Anrufe oder E-Mails nicht von ihr kommen bzw. veranlasst worden sind. Überwiegend handelt es sich bei den angebotenen Gesetzestexten um frei erfundene Fantasiebezeichnungen.
Die Schriftstücke, die Handwerker angeblich aufgrund „neuer Gesetze“ in ihren Geschäftsräumen auslegen müssen, wollen die Betrüger per Nachnahme schicken. Kosten: rund 70 Euro. Unabhängig, ob der Betrieb zugestimmt hat oder nicht, bringt der Briefträger am nächsten Tag eine entsprechende Nachnahmesendung. Als Absender ist ein „Institut für Handwerk“ oder „Institut für Gewerbe und Handwerk“ angegeben.
Betriebe, die solche Angebote erhalten oder von Anrufern bedrängt werden, sollten sich umgehend an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer wenden, Tel.: 069/97172-141. Misstrauisch werden sollte man bereits, wenn der Anrufer behauptet, von der Handwerkskammer zu sein, seine Telefonnummer aber nicht im Display zu erkennen ist. Ein Anruf bei der Handwerkskammer genügt, um zu klären, ob ein Täuschungsversuch vorliegt.
Wer ein Päckchen per Nachnahme bekommt, ohne es bestellt zu haben, sollte unbedingt die Annahme verweigern und, falls möglich, die Adresse des Absenders ermitteln.
Was das Gesetz zur Ordnung des Handwerks – also die Handwerksordnung – betrifft, besteht keinerlei Pflicht, diese im Betrieb auszulegen. Die Handwerkskammer informiert ihre Betriebe gerne über aktuelle Gesetzestexte; das ist jedoch ein kostenfreier Service, der in den Beratungsleistungen enthalten ist.