Der Verband beratender Ingenieure fordert die Einführung eines so genannten 2-Umschlag-Verfahrens bei Vergaben. Damit hätte man die Chance, "den vielen Fehlentwicklungen am Bau endlich etwas entgegenzusetzen."
„Wir müssen den Teufelskreis aus Preisdumping, suboptimaler Planung, mangelnder Bauausführung, unzureichender Baukontrolle und explodierender Projektkosten endlich durchbrechen. Bei der Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen am Bau gehören die innovative Kraft der Ingenieure und die langfristige Wirtschaftlichkeit von Projekten in den Fokus gerückt. Mit dem 2-Umschlag-Verfahren haben wir die Chance, den vielen Fehlentwicklungen am Bau endlich etwas entgegenzusetzen“. Dies sagte am 22.06 VBI-Hauptgeschäftsführer Klaus Rollenhagen anlässlich der Vorstellung des vom Verband Beratender Ingenieure VBI vorgeschlagenen 2-Umschlag-Verfahrens in Berlin.
Der Vorgang bei einer Ausschreibung bzw. Vergabe nach diesem Verfahren sei denkbar einfach, heißt es: Der eine Umschlag enthält den Vorschlag für die technische Lösung des ausgeschriebenen Projektes. In dem separaten zweiten Umschlag ist das Honorarangebot fixiert.
Erst nachdem die technischen Lösungen bewertet und die drei besten Varianten herausgefiltert wurden, werden die dazugehörigen Preisangebote geöffnet. Alle anderen Angebote finden keine Berücksichtigung. Nach einem vorher transparent festgelegten Bewertungsschlüssel werden sodann technische Lösung und Preis je nach Aufgabe gewichtet und ein „Gewinner“ der Ausschreibung ermittelt.
„Das 2-Umschlag-Verfahren ist bestechend einfach und transparent. Die beste technisch-wirtschaftliche und nicht die vordergründig billigste Lösung bekommt den Zuschlag. Ein für den Bauprozess kontraproduktives Preisdumping wird von vornherein ausgebremst. Wir empfehlen insbesondere allen öffentlichen Auftraggebern, das 2-Umschlag-Verfahren für alle Vergaben von Planungsleistungen einzuführen“, sagte Rollenhagen.
Der VBI bietet eine vierseitige Publikation zum Thema an: Das VBI- Praxisinfo Nr. 5 kann kostenfrei hier VBI-Praxisinfo Nr. 5 heruntergeladen werden. Öffentliche Auftraggeber können es zudem beim VBI in Papierform bestellen.