Auf dem Fenstertag, den der Landesfachverband Rheinland-Pfalz am 17. März abhielt, gab es viele Informationen und Tipps zu den Themen CE-Kennzeichnung, Fenstermontage, EnEV, Glasinnovationen. Auf besonderes Interesse stießen die Hinweise des Rechtsanwaltes Eugen Patzwald, wie man sich vor rückwirkenden Forderungen der Soka Bau schützt.
Nachdem der Vorsitzende der Fenster-Fachgruppe Alexander Dupp rund 55 Teilnehmer in Neubrücke bei Kaiserslautern zum Fenstertag begrüßen konnte, informierte Betriebsberater Dr. H. Krischer gleich über Aktuelles im Fensterbau. Zum Thema CE-Kennzeichnung wies er darauf hin, dass durch das kommende Amendment der EN 14351-1 in der WPK weitere Zwischenschritte eingebaut werden. Interessiert wurden die Infos über die notwendig gewordene Unternehmererklärung als Teil der EnEV 2009 von den Teilnehmern aufgenommen
(Hinweis der Redaktion: Ein Unternehmen, das Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, muss der Bauherrschaft bzw. den Eigentümern nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten eine Unternehmererklärung ausstellen. Ein Formular kann man hier herunterladen.)
Der betriebstechnische Berater und Sachverständige Michael Bücking verwies auf wichtige Stolperfallen bei der Montage. Sein Vortrag über „Montage in der Sanierung – aus Schadensfällen lernen“ brachte so manchen Teilnehmer zum Nachdenken über die eigenen Montagepraktiken. Darüber hinaus wies er auf wichtige Details im Zusammenhang mit den vereinbarten Vertragswerken hin – nach dem Motto: Maßgebend ist, was in der Leistungsbeschreibung steht, aber… Zu guter letzt gab es von ihm noch den Hinweis, dass jeder Fensterbauer die Aussagen aus der Rosenheimer Tabelle beachten müsse.
Herbert Rabus vom Werkzeughersteller Leitz gab in seinen Ausführungen einen Ausblick auf die künftigen Anforderungen der kommenden EnEV und verband dies mit der Frage, ob der Fensterbauer auf vorhandenen Anlagen in der Lage sein wird, entsprechende Produkte anbieten zu können.
Einen Rundumschlag über die Möglichkeiten und Grenzen des modernen Isolierglases machten Dr. Hunterbrinker (Isolar-Glas-Beratung) und Hans Franke von Energy Glas. Franke überraschte in Zusammenhang mit den Infos 3-fach-ISO mit der etwas pointiert gemeinten Äußerung: „Ich halte es für eine kriminelle Verkaufshandlung, wenn man heute noch 2-fach-Iso verkauft.“
Zum Schluss der Veranstaltung empfahl der Rechtsanwalt für den Landesverband, Eugen Patzwald, Fensterbauern mit eigenen Montagetrupps die Gründung eines Zweitunternehmens. Die Montageabteilung solle als Mini-GmbH geführt werden. Diese definiert sich als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG). Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Vorteil: Der Kunde ist aufgrund des Kaufvertrages zur sofortigen Bezahlung der Elemente bei Lieferung durch den Fensterbauer verpflichtet – nur die Montageleistung wird dann nach der Abnahme abgerechnet. Zusätzlich könne man sich so vor möglichen Forderungen der Soka Bau ("Urlaubsgeldkasse") besser schützen.