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EnEV-easy: Schnelleres Verfahren mit vielen Schwachpunkten

Das Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude (“EnEV-easy“) ist jetzt anwendbar. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat wohl das `Schlimmste` verhindert - ist aber immer noch nicht glücklich über die Einführung, hält es für einen Rückschritt und befürchtet, dass Planer damit unbegründet den Fensterflächenanteil reduzieren.

Nach langer Vorarbeit ist das Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude („EnEV-easy“) nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 8. November 2016 jetzt anwendbar. Gegenüber früheren Entwürfen hat das Bundesbauministerium neue Wärmeschutzvarianten festgelegt. Dies ist aus der Anlage 2, Tabelle 1 („Baulicher Wärmeschutz“) in der Information „Anwendung von § 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung (EnEV) (Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude)“ zu ersehen.

„Wie vom Verband Fenster + Fassade (VFF) vorgeschlagen, wurden die maximalen UW-Werte erhöht und zusätzlich höhere Werte für Hebeschiebetüren und barrierefreie Fenstertüren angegeben, obwohl nun sogar der reduzierte Jahres-Primärenergiebedarf aus 2016 zugrunde gelegt wurde“, erklärte Frank Koos, der Normungsexperte und stv. Geschäftsführer des VFF. „Wir konnten somit das ´Schlimmste` verhindern. Grundsätzlich halten wir aber dieses Verfahren aus ingenieurmäßiger Betrachtung gegenüber der Berechnung als Rückschritt.“

Gegenüber Vorentwürfen gibt es jetzt die problematische Verknüpfung von maximalem UW- und minimalem g-Wert nicht mehr. Allerdings ist nun der g-Wert ganz entfallen. Es wird jetzt auch der sommerliche Wärmeschutz berücksichtigt. Dem Einwand des VFF, dass eine Begrenzung der Fensterflächen aus energetischer Sicht unbegründet ist, ist man allerdings nicht gefolgt. Nun werden zu den Anwendungsvoraussetzungen in
4.2. g) die Anteile transparenter Flächen und in
4.2 h) die Gesamtfläche aller Außentüren begrenzt.

Der VFF hatte sich grundsätzlich - und weil es kaum Vereinfachung bringt - gegen die Einführung des Modellgebäudeverfahrens ausgesprochen. Aufgrund der politischen Diskussion zum Referentenentwurf der EnEV aus 2012 war dieses Verfahren aber unbedingt gewollt. Auch in der neuen Form ändert sich an der grundsätzlichen Beurteilung des Modellgebäudeverfahrens durch den VFF wenig. "EnEV-easy" diene lediglich als Nachweis der Mindestanforderung. "Es gibt längst einfach zu handhabende Softwareprogramme für die genaue Berechnung, die gleichzeitig Nachweise für Förderprogramme bieten," so Koos. 

Und weiter: „Planer sollten sich mit dem Modellgebäudeverfahren nicht auf eine falsche Fährte bringen lassen und zum Beispiel unbegründet den Fensterflächenanteil reduzieren. Diese Begrenzungen sind in den zugrunde gelegten Randbedingungen der Berechnungsbeispiele begründet. Es wäre grundlegend falsch, die Einschränkungen des Verfahrens zur Planungsgrundlage zu machen.“

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