Eine unbeabsichtigte Reduzierung der transparenten Flächen an Gebäuden durch die EnEV 2013 ist vom Tisch. Dies konnten der Bundesverband Flachglas (BF), der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) sowie der Verband Fenster + Fassade (VFF) durch ihr Engagement erreichen.
Nach Auskunft der Verbände stammte diese Verringerung von Glas- und Fensterflächen bei Gebäuden noch aus der Entwurfsfassung der kommenden EnEV. Dies wurde jetzt aber aus der am 6. Februar 2013 vom Kabinett verabschiedeten Fassung gestrichen. „Hätten wir dieses Ziel nicht erreicht, wäre das einem Super-GAU für die gesamte Branche gleichgekommen.“, so VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn. „Das ist in jüngster Zeit das dritte Mal nach den EnEV-Novellen 2002 und 2009, dass es uns gelungen ist, die Verkleinerung von Fensterflächen zu verhindern“, so Tschorn weiter. Im Jahr 2009 sei dies teils politisch gewollt gewesen, diesmal allerdings eine eher unbeabsichtigte Folge der Verschärfung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H’T für Wohngebäude.
Hintergrund der Änderung
In der aktuellen Kabinettsvorlage wird die durchgesetzte Änderung unter anderem damit begründet, dass sich die gegenwärtig geltende, nach Gebäudetypen differenzierende Regelung vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Fensterflächen bei kleinen, freistehenden Wohngebäuden als nicht hinreichend praktikabel erwiesen habe. Eine weitere lineare Absenkung der Höchstwerte würde mittelbar immer geringere Fensterflächenanteile erfordern. Vor diesem Hintergrund solle auf die vielfach erprobte und im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bewährte Anforderungsmethodik zurückgegriffen werden.
Die Fensterfläche wird durch diese Systematik zum „durchlaufenden Posten“ und daher nicht begrenzt – ein Vorschlag, den auch Professor Anton Maas vom Fachgebiet Bauphysik der Universität Kassel in Stellungnahmen, die im Auftrag der Verbände entworfen wurden, unterbreitet hatte. „Damit wird der Gedanke nachhaltigen Bauens unterstützt und gleichzeitig weitere positive Eigenschaften transparenter Flächen wie zum Beispiel Barrierefreiheit, Sicherheit und Schallschutz gefördert“, so der Hauptgeschäftsführer des BVRS, Christoph Silber-Bonz.
„Die weiteren noch offenen Punkte – dazu zählt auch der Vorschlag, für Hebe-Schiebe-Türen und barrierefreie Fenstertüren einen größeren U-Wert vorzusehen, als den bisher gültigen von 1,3 W/m2K – wiegen angesichts der erreichten Änderungen nicht allzu schwer. Schließlich kann die Politik nicht jeden einzelnen Punkt der vielen Stellungnahmen der unterschiedlichsten Verbände aufnehmen“, ergänzt BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs.
Der EnEV-Entwurf müsse im Juli noch den Bundesrat passieren und werde voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.
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