Das Bundeskabinett hat am 6. Juni beschlossen, die energetische Sanierung von Wohngebäuden alternativ zur Zuschuss- und Kreditförderung auch steuerlich anzureizen. Die Begeisterung hält sich in der Länderkammer allerdings in Grenzen, denn die Steuerausfälle einer steuerlichen Absetzbarkeit wären zu 57,5 % von Ländern und Gemeinden zu tragen.
Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes nachweislich erheblich verringert wird (rund 15 % unterhalb des EnEV-Niveaus für Neubauten). Steuerpflichtige sollen dann jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können, wenn sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das sanierte Objekt selbst nutzen, sollen die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen können (Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Bundesratsdrucksache 339/11).
Länder und Kommunen fordern Ausgleich
Das Gesetz bedarf laut Bundesregierung der Zustimmung des Bundesrats und wird am 17. Juni in der Länderkammer beraten. Die Begeisterung hält sich allerdings in engen Grenzen, denn die Steuerausfälle einer steuerlichen Absetzbarkeit wären zu 57,5 % von Ländern und Gemeinden zu tragen. So liegt eine Empfehlung des Finanzausschusses vor, vom Bund einen vollständigen Ausgleich der Lasten aus diesem Gesetz zu verlangen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zudem einen Antrag eingebracht (Bundesratsdrucksache 339/3/11), mit dem der Bundesrat den im Gesetzentwurf vorgesehene Weg der steuerlichen Förderung ablehnen soll. Stattdessen solle der Bund das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in entsprechendem Umfang aufstocken.
In dem Antrag wird außerdem auf europarechtliche Probleme hingewiesen. Zahlreiche weitere Beschlussempfehlungen der Ausschüsse (Bundesratsdrucksache 339/1/11) kritisieren die Gesetzesvorlage in Details und machen Änderungsvorschläge, u.a. eine Absenkung der Förderschwelle (EnEV-Niveau für Neubauten), eine Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen, eine von der Steuerprogression unabhängige Steuerermäßigung, die Doppelförderung (Abschreibung und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln), die Bescheinigung der Fördervoraussetzung durch den ausführenden Handwerker und ein sofortiges Inkrafttreten. Zudem soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt werden, ob mit dem Gesetz(entwurf) überhaupt die angestrebte Verdopplung der Modernisierungsquote zu erreichen ist.
5 Mrd. für CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Statt der steuerlichen Abschreibung wird von den Ländern offensichtlich eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms angestrebt. Dazu haben der Wirtschafts- und der Umweltausschuss im Rahmen des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘ (EKFG-ÄndG)“ folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 936 Mio. Euro für das Jahr 2011 über die von der Bundesregierung genannten 1,5 Mrd. Euro auf jeweils 5 Mrd. Euro für die Jahre 2012 bis 2014 zu erhöhen und das Programm durch Ausfallfonds für Sanierer [Anmerkung: zur wesentlichen Vereinfachung der Kreditvergabe] zu ergänzen.“ (Bundesratsdrucksache 338/1/11)