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Ein Zeichen für transparente und werbewirksame Produktkennwerte

Mit dem neuen “ift-geprüft“-Zeichen kann der Nutzer über einen QR-Code direkt dazugehörige ift-Nachweisen mit Infos zu den geprüften Produkteigenschaften abrufen. Das ift sieht darin einen glaubhaften und transparenten Beleg für die bewerteten Leistungen des Produkts.

In der Vergangenheit erhielten ift-Kunden nach Abschluss der Prüfung einen Prüfbericht inklusive Deckblatt, das nur als Ganzes veröffentlicht werden durfte. Mittlerweile erhält der Kunde eine zweiteilige Prüfdokumentation, bestehend aus dem detaillierten Prüfbericht, der alle Akkreditierungsanforderungen erfüllt, sowie dem meist einseitigen „ift-Nachweis“, der die bisherige Deckblatt-Kurzfassung ersetzt.

Seit diesem Jahr kann nun jeder Inhaber eines „ift-Nachweises mit QR-Code“ das neue „ift-geprüft“-Zeichen über das ift-Kundenportal nutzen. Es darf auf dem Produkt selbst sowie in Info- und Werbeschriften eingesetzt werden, um die Leistungsfähigkeit des Produkts zu belegen.

Das „ift-geprüft“-Zeichen ist ein geschütztes Warenzeichen und „Echtheitsindikator“ mit QR-Code und ID-Nummer, das einfach auf die herstellerunabhängige Website „www.ift-geprueft.de“ führt. Hier sind die zugehörigen ift-Nachweise für das geprüfte Produkt mit Infos zu technischen Kennwerten/Produkteigenschaften, Verwendung sowie geltenden Normen und Prüfkriterien verfügbar.

So soll das „ift-geprüft“-Zeichen den Hersteller, Planer und Bauherren im Umgang mit der tatsächlich geprüften Leistung des Produkts – also mit den Produktkennwerten – unterstützen. Und das transparent, regelkonform, fälschungssicher und werbewirksam, so das ift. 

www.ift-rosenheim.de 

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