Haus & Grund und Mieterbund bewerten die vom Bundeskabinett beschlossene Mietrechtnovelle sehr unterschiedlich: Für die einen wird die energetische Modernisierung erleichtert, für die anderen der Hebel falsch angesetzt.
„Heute ist ein guter Tag für die Energiewende.“ So äußerte sich
Haus-&-Grund
-Präsident Rolf Kornemann zu dem am 23. Mai 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Mietrechtsänderung (
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). Der Gesetzentwurf enthalte eine Reihe von Änderungen, die eine energetische Modernisierung von vermieteten Wohngebäuden erleichtere.
Schon einen Tag vor der Kabinettssitzung war der Deutsche Mieterbund ( DMB ) zu einer völlig anderen Bewertung gekommen „Die geplanten Änderungen des Mietrechts sind überflüssig wie ein Kropf. Die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden, ist schlicht falsch und nicht mehr nachvollziehbar. Diesen Gesetzentwurf braucht niemand“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, im Vorfeld des morgen anstehenden Kabinettsbeschlusses zur Änderung des Mietrechts. „Wenn die Bundesregierung tatsächlich ihre Klimaschutzziele erreichen und den Wohnungsbestand insgesamt energetisch sanieren will, muss sie Lösungen für die Frage finden, wer die Modernisierungen letztlich zahlen soll. Hier aber passiert nichts.“
Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz soll unter anderem das Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zur energetischen Modernisierung für drei Monate völlig ausgeschlossen werden. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes spiele die Existenz oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts für Investitionsentscheidungen des Vermieters keine Rolle. Wenn in einem zu modernisierenden 10-Familien-Haus tatsächlich zwei Mieter die Miete um 20 % kürzen sollten, wäre das bei einer durchschnittlichen Miete von 600 Euro ein Betrag von 240 bzw. 480 Euro im Monat. Siebenkotten: „Davon macht kein vernünftig denkender Eigentümer Investitionen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro abhängig.“
Schon einen Tag vor der Kabinettssitzung war der Deutsche Mieterbund ( DMB ) zu einer völlig anderen Bewertung gekommen „Die geplanten Änderungen des Mietrechts sind überflüssig wie ein Kropf. Die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden, ist schlicht falsch und nicht mehr nachvollziehbar. Diesen Gesetzentwurf braucht niemand“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, im Vorfeld des morgen anstehenden Kabinettsbeschlusses zur Änderung des Mietrechts. „Wenn die Bundesregierung tatsächlich ihre Klimaschutzziele erreichen und den Wohnungsbestand insgesamt energetisch sanieren will, muss sie Lösungen für die Frage finden, wer die Modernisierungen letztlich zahlen soll. Hier aber passiert nichts.“
Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz soll unter anderem das Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zur energetischen Modernisierung für drei Monate völlig ausgeschlossen werden. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes spiele die Existenz oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts für Investitionsentscheidungen des Vermieters keine Rolle. Wenn in einem zu modernisierenden 10-Familien-Haus tatsächlich zwei Mieter die Miete um 20 % kürzen sollten, wäre das bei einer durchschnittlichen Miete von 600 Euro ein Betrag von 240 bzw. 480 Euro im Monat. Siebenkotten: „Davon macht kein vernünftig denkender Eigentümer Investitionen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro abhängig.“