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Dr. Hahn setzt Patentrechte auf der BAU durch

Mit einer einstweiligen Verfügung sorgte der Mönchengladbacher Hersteller von Türbeschlägen dafür, dass ein spanischer Aussteller Teile seines Sortiments von seinem Messestand entfernen musste. Dabei ging es insbesondere um Anker-Schrauben, mit denen einzelne Türbänder befestigt waren.

Diese neuartige Befestigungslösung wurde von Dr. Hahn gemeinsam mit fischer entwickelt und genießt als europäisches Patent EP 2 185 827 B1 einen Schutz vor Nachahmern.

„Wir verfolgen die Nachahmungen und Patentverletzungen auf allen Märkten, auf denen Dr. Hahn vertreten ist, sehr aufmerksam,“ berichtet Eckhard Meyer, Dr. Hahn Geschäftsführer Vertrieb/Marketing. „Die Hahn Anker-Schraube ist eine bahnbrechende Neuerung im Türenbau, die eine deutliche Steigerung der Effizienz in der Werkstatt bringt und durch ihre Einfachheit besticht.“

Dr. Hahn verfolgt Verstöße gegen das Anker-Schrauben-Patent mit aller Konsequenz. Schon in der Vergangenheit wurden verschiedene Unternehmen abgemahnt und verklagt, um den Vertrieb der Anker-Schrauben einzeln oder in Kombination mit Türbändern zu unterbinden. In der Folge müssen diese ihre Lieferanten offenlegen, gegen die Dr. Hahn dann ebenfalls entsprechende juristische Schritte einleitet.

„Was wäre ein Patent wert, wenn man nicht auf Verletzungen reagieren würde“, stellt Meyer die rhetorische Frage. „Wir sind der Messeleitung München für die effektive Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr dankbar.“

Die Direktbefestigung mit dieser Spezial-Schraube ist die bislang neueste Evolutionsstufe in der Befestigungstechnik für Türbänder. Mit Einführung der neuen Hahn Serie 60 AT können Türenbauer das Befestigungselement auch für Türelemente aus Aluminium- und Stahlprofilen nutzen. Das Hahn-Band wird direkt mit der Anker-Schraube auf das Profil geschraubt. Das Befestigungsmittel ist für nahezu alle gängigen, wärmegedämmten Systemprofile geeignet.

www.dr-hahn.de