Die Normungsgruppe hatte sich das Ziel gesteckt, die DIN nicht unbedingt zu verschärfen, damit der Weg zu einer höheren Akzeptanz im Markt nicht verwehrt wird. Schließlich hat die Lüftungsnorm noch nicht den Status als „anerkannter Stand der Technik“. Somit besteht noch keine offizielle Umsetzungspflicht – es handelt sich lediglich um eine Planungsempfehlung. Wenn die Norm vereinfacht wird, würde das den Weg zur verpflichtenden Regel ebnen.
GLASWELT – Was sind die wesentlichen Änderungen der Norm?
Thomas Verhoeven – Zuerst einmal muss man sagen, dass mit der turnusmäßigen Überprüfung der Norm, keine Verschärfung erzielt werden sollte. Die Norm sollte einfacher werden, um eine höhere Akzeptanz zu bekommen. Eine komplett neue Gliederung der Norm, sowie ein neues Kapitel „kombinierte Lüftungsysteme“ vereinfachen den Umgang mit der Norm. Luftvolumenströme wurden reduziert und die Infiltrationsberechnung wurde angepasst und durch eine neue und einfachere Berechnungsformel ersetzt.
GLASWELT – Was ist die zentrale Forderung der Norm?
Verhoeven – Vereinfacht gesagt gibt sie vor, welcher Luftwechsel zum Feuchteschutz erreicht werden muss, um Schimmel zu vermeiden. Über diverse Tabellen und vereinfachtere Berechnungsformeln kann ermittelt werden, ob eine lüftungstechnische Maßnahme geplant werden muss, damit das Objekt keine Feuchteschäden, durch zu hohe Luftfeuchtigkeit entstehen. Denn durch die tägliche Nutzung der Bewohner wird im Schnitt 6-10 Liter Wasser durch Kochen, Duschen, Atmen, Pflanzen usw. produziert. Diese Feuchtigkeit muss abtransportiert werden.
GLASWELT – Wann ist ein Lüftungskonzept zu erstellen?
Verhoeven – Grundsätzlich ist ein Lüftungskonzept bei allen Neubauten nötig, sowie bei Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Objekten. Sollte hierbei mehr als 1/3 der Fenster getauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche erneuert werden, ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Ist die Infiltration geringer als die Lüftung zum Feuchteschutz, muss eine lüftungstechnische Maßnahme geplant werden.
GLASWELT – Was steckt hinter einer lüftungstechnischen Maßnahme?
Verhoeven – Eine lüftungstechnische Maßnahme kann sowohl in der freien Lüftung durch Fensterfalzlüfter oder anderen ALD´s geplant werden, als auch in der ventilatorgestützten Lüftung. Man kann auch bei z.B. innenliegenden Bädern, bei denen ein Entlüftungssystem nach 18017-3 geplant werden muss, beide vorher beschriebenen Varianten Kombinieren. Das bedeutet Abluft über das Entlüftungssystem im Bad und die Zuluft über Fensterlüfter.
GLASWELT – Wie stehen Sie zu Aussagen, dass bei Einbau von Fensterfalzlüfter Wohnungsnutzer auch störende und unbehagliche Luftströme auftreten können? Manche Nutzer sollen dann ja sogar dazu verleitet werden, die Fensterfalzlüfter auszubauen oder zu verkleben…
Verhoeven – Natürlich gibt es solche Beschwerden, jedoch können wir aus Erfahrung sagen, dass diese meistens dann auftreten, wenn Montagefehler vorliegen, zu hohe Luftvolumenströme geplant worden sind, oder zu viele bzw. zu stark eingestellte Ventilatoren verbaut sind. Die Basis für unsere Lüftungssysteme ist immer der nutzerunabhängige Fensterfalzlüfter.[...]