Im Dezember 2017 wurde der Vorschlag des BF von der Mehrheit des Normenausschusses angenommen: Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen bis 0,80 m über Verkehrsflächen sollen künftig aus Glas mit Sicherheitglas ausgeführt werden, um das Verletzungsrisikos auf der zugänglichen Seite zu senken. Hier die Details und der Zeitpunkt.
Es ist damit zu rechnen, dass diese Forderung des Bundesverband Flachglas im Laufe des Jahres in den Weißdruck der DIN 18008 übernommen wird. Die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die privatrechtlichen, sollten Glasverarbeiter aber schon jetzt berücksichtigen. Warum? Hier die Antworten.
So wird die neue Bau-Norm rechtlich wirksam
Ab wann eine neue Norm öffentlich-rechtlich wirksam ist, lässt sich vergleichsweise leicht feststellen: Denn dazu muss sie im betreffenden Bundesland per Ministerialerlass als Technische Baubestimmung eingeführt sein. Das bedeutet, sie muss in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) bzw. zukünftig in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) des betreffenden Bundeslands als Technische Baubestimmung genannt sein.
Das kann bei der novellierten DIN 18008 frühestens nach
- Veröffentlichung des Gelbdrucks/Entwurfs (Februar 2018 ?),
- Bearbeitung aller Einsprüche (bis April/Mai 2018 ?) und
- Veröffentlichung des Weißdrucks (Juni/Juli 2018 ?) erfolgen.
Es ist also davon auszugehen, dass die Novellierung der DIN 18008 wohl nicht vor Herbst 2018 öffentlich-rechtlich wirksam werden kann.
Glasanbieter aufgepasst
Das Inkrafttreten nicht vor Herbst 2018 bedeutet aber nicht, dass die novellierte Norm nicht evtl. vorher schon privatrechtlich wirksam werden kann. Denn das hat nichts mit ihrer Nennung in einer LTB oder VVTB zu tun, sondern damit, ob die mehrheitliche Entscheidung des Normenausschusses über die Neuregelung der technischen Vorschrift – hier bzgl. zugänglicher Vertikalverglasungen – bereits jetzt schon als „höher gewordener Standard der anerkannten Regeln der Technik“ anzusehen ist.
Martin Reick, Flachglas Markenrkreis
Tipp der GLASWELT Redaktion: Welche weiteren Punke zur Novellierung interessant sind, und wie Glashersteller und Glashändler ihre Kunden vorab schon informieren sollten, lesen Sie in der Märzausgabe der GLASWELT.