Am 11. und 12. Juli fand im Normenausschuss die Einspruchssitzung zur DIN 18008 statt. Die Forderung einiger Einsprecher, Kapitel 5.1.4 (“Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen“) zu streichen, wurde abgelehnt. Der Text wird aber mit einem entscheidenden Zusatz ergänzt:
BF-Hauptgeschäftsführer Jochen Grönegräs berichtet im aktuellen Newsletter des Bundesverbandes, dass dieser Satz in der Norm hinzugefügt werden soll:
„Von dieser Regelung kann abgewichen werden, sofern eine Risikoabschätzung durchgeführt wurde.“
Man habe sich vorgenommen, mit anderen Verbänden gemeinsam ein Papier zu verfassen, das diese Risikoabschätzung erläutert. Es könnten dann Verglasungen mit geringem Schadensrisiko (z.B. kleinformatige Haustürfüllungen) ausgenommen werden.
Grönegräs: „Wir begrüßen es, dass wir hierdurch die Möglichkeit haben, das Heft des Handelns zusammen in der Hand zu behalten und eine gemeinsame Position der Verbände zu entwickeln.“
Am 01. und 02. Oktober wird eine weitere Sitzung des Normenausschusses stattfinden.