Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen — DGNB e.V. ist das veröffentlichte Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung bei Weitem nicht ausreichend. Der Dringlichkeit einer deutlichen und raschen Reduzierung der Treibhausgasemissionen wird das Programm nicht gerecht. Was hat die DGNB speziell für den Gebäudesektor zu kritisieren?
Grundsätzlich positiv seu es, dass im Klimaschutzprogramm dem Sektor Gebäude eine zentrale Rolle zukommt – ein längst überfälliger Schritt in der politischen Debatte, so der DGNB in seiner Stellungnahme.
Bei der Einleitung der angedachten Maßnahmen für den Sektor Gebäude heißt es: „Bei alleiniger und unveränderter Fortführung bestehender Instrumente wie der Energieeinsparverordnung und der KfW-Förderprogramme kann für das Jahr 2030 nach neuester Bewertung eine Emissionsminderung auf voraussichtlich rd. 90 Mio. Tonnen CO2/Jahr erwartet werden“. Diese Annahme ist Grundlage für den angedachten Maßnahmen-Mix, was die DGNB als äußerst kritisch ansieht.
Es wird nicht klar, was sich hinter dieser „neuesten Bewertung“ verbirgt. Auf Grundlage ihrer praktischen Erfahrung im Bereich des nachhaltigen Bauens bezweifelt die DGNB, dass mit der aktuellen EnEV und dem Entwurf des geplanten Gebäudeenergiegesetzes die angedachten Ziele auch nur im Ansatz erreicht werden können. Zusätzlich darf mit Blick auf die Steuerungswirkung der bestehenden KfW-Förderprogramme die geschätzte Wirkung mehr als bezweifelt werden. Die besten Förderprogramme bringen nichts, wenn die Mittel nicht abgerufen werden.
Das Ergebnis dieser falschen Ausgangsannahme ist, dass die für den Sektor Gebäude genannten Maßnahmen in der Addition nicht mehr als ein „Maßnahmenpäckchen“ und in keinster Weise ausreichend sind.
Unter den aufgelisteten sektorbezogenen Maßnahmen sind nach Einschätzung der DGNB vereinzelt richtige Maßnahmen enthalten.
Allerdings muss die Erneuerung der Heizungsanlagen viel früher und vor allem durch Technologien erfolgen, die es ermöglichen, die Klimaschutzziele zu erreichen.
Insgesamt sollte der Fokus nicht rein auf Wohngebäuden liegen. Aufgrund der größeren Finanzkraft und der anderen Eigentümerstruktur liegen im Bereich der Nichtwohngebäude große Hebel, die genutzt werden können und müssen.
Wichtig ist für die DGNB, dass ein gebäudeindividueller Sanierungs- oder Klimaschutzfahrplan verpflichtend und zur Grundlage für eine Förderung und/oder Genehmigung wird. Analog zur im Programm enthaltenen verpflichtenden Beratung bei einem Eigentümerwechsel bei Wohngebäuden, sollte auch bei jedem Eigentümerwechsel bei Nichtwohngebäuden eine Energieberatung im Hinblick auf eine CO2-Reduktion verpflichtend sein, mit dem Ergebnis eines Klimaschutzfahrplans für das Gebäude.
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der energetischen Standards sollte die Bundesregierung nicht auf die vorgeschriebenen Erneuerungszyklen warten, sondern diese mit dem jeweiligen Klimaschutzfahrplan für das betreffende Gebäude direkt anstoßen und gleichzeitig ambitionierter sein. Je klarer mittelfristige politische Ziele formuliert sind, desto besser kann sich die Wirtschaft mit ihren Kapazitäten darauf einstellen und hat Anreize, eher entsprechende Sanierungen zu einem früheren Zeitpunkt richtig umzusetzen.
Die komplette Stellungnahme gibt es hier: https://www.dgnb.de/de/dgnb-richtig-nutzen/newsroom/stellungnahmen-und-positionspapiere