Clever gelöste Absturzsicherung aus PV-Anlage: Ab sofort können Bewohner ihre PV-Anlage auf dem Balkon selbst beim Netzbetreiber anmelden, sofern es sich hierbei um ein Steckdosengerät handelt und gleichzeitig als Absturzsicherung nutzen. Die entsprechende Norm gilt seit dem 27. April 2019. Hier die Details.
Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die seit dem 27. April 2019 in Kraft ist.
Netzbetreiber müssen Anmeldung durch Laien akzeptieren
Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren. Diverse klimafreundliche Netzbetreiber haben dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Für Kunden konservativer Netzbetreiber hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt, das von deren Webseiten heruntergeladen werden kann.
Interessantes Angebot für Metallbauer
Europaweit sind geschätzt mindestens 200.000 solcher Solarmodule bislang im Einsatz, in Deutschland soll die Zahl bei 40.000 liegen. Die Sicherheit moderner Steckdosen-Solargeräte wurde durch die DGS, aber auch durch Gutachten renommierter Forschungsinstitute wie des Fraunhofer ISE und diverser Prüfinstitute wiederholt belegt.
Solche Balkonmodule können auch von Metallbauern montiert werden. Damit lässt sich das Angebot von Metallbau-Profis in Sachen Balkonverglasung und Absturzsicherung ausweiten. Allerdings sollte das Design auch stimmen. Das hier gezeigte System lässt noch einigen Verbesserungsspielraum zu.