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Das ändert sich 2017 für Handwerker

Für Handwerker gibt es 2017 einige gesetzliche Neuerungen im Bereich Personal, Buchhaltung und Steuern. Manches wird einfacher, anderes wird teurer.

Mit dem Jahreswechsel treten eine Reihe von Änderungen in Kraft, die sowohl Handwerksunternehmer als auch angestellte Mitarbeiter betreffen. Doch bevor Sie sich mit den anstehenden Veränderungen beschäftigen, bitte nicht vergessen: Vor dem Jahresende unbedingt prüfen, ob ausstehende Forderungen verjähren und somit kurzfristig noch Handlungsbedarf besteht.

Alle wichtigen Änderungen 2017 im Überblick:

  • Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II)

Damit soll die Bürokratie von mittelständischen Unternehmen (Handwerksbetriebe mit zwei bis drei Mitarbeiten) entlastet werden. Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten und beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

Abgabenordnung: Für empfangene Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Erhalt der Rechnung. Abgesandte Lieferscheine müssen nach dem Versende der Rechnung ebenfalls nicht mehr aufbewahrt werden.

Einkommensteuergesetz: Der Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer war bislang das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 4.000 Euro betragen hat. Der Höchstbetrag soll auf 5.000 Euro angehoben werden.

Kleinstunternehmerregelung: Die Grenze für den Umsatz in der Kleinstunternehmerregelung soll von bislang 17.500 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden. Kleinstunternehmer sind solche, die im Vorjahr nunmehr 20.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 umgesetzt haben.

Kleinbetragsrechnung: Bislang lag die Grenze für vereinfachte Rechnungsangaben bei 150 Euro. Im neuen Gesetz wurde der Betrag im Rahmen der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung auf 200 Euro erhöht.

Handwerksordnung: Um zukünftig Berge von Papier zu vermeiden und die Kommunikation von Handwerkskammern mit ihren Mitgliedern auf den digitalen Weg zu bringen, ist eine neue Rechtsgrundlage geschaffen worden. Die Handwerkskammer dürfen künftig auch Daten mithilfe von Internetseiten und E-Mail-Adressen abspeichern, um auf elektronischem Wege kommunizieren zu können.

Neuerungen bei der Steuererklärung

Für 2017 ist mit Steuererleichterungen und geänderten Abgabeterminen zu rechnen. Die Neuerungen im Überblick:

Neue Fristen für Steuererklärungen: Entsprechende Dokumente müssen erst bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Steht ein Steuerberater zur Seite, kann die Steuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden.

Keine Belege mehr: Nur bei Nachfrage des Finanzamtes müssen Belege eingereicht werden.

Steuerlicher Grundfreibetrag soll steigen: Der Betrag wird von 8.652 Euro auf 8.820 Euro erhöht. Für 2018 ist eine Erhöhung auf 9.000 Euro geplant

Höherer Mindestlohn

Arbeitnehmer, die den Mindestlohn bekommen, erhalten im neuen Jahr mehr Geld: Der Mindestlohn wird um 34 Cent pro Stunde auf 8,84 € erhöht: Bei einer 40-Stunden-Woche bekommen Mindestlohnbezieher etwa 55 Euro mehr pro Monat.

Leichter Rentenanstieg

Laut derzeitigem Stand (Dezember 2016) könnte die Rente in 2017 um bis zu 2% steigen. Dahinter steckt eine gute Auslastung bei den Beschäftigtenzahlen. Aufgrund der hohen Zahlen in 2016 lag die Prognose für 2017 durchaus höher – bei etwa 2,3%. Endgültige Zahlen sollen aber erst im März 2017 bekanntgegeben werden.

Ältere Arbeitnehmer haben allerdings ab dem neuen Jahr die Möglichkeit, den Übergang in die Rente flexibler zu gestalten. Mit der “Flexi-Rente“ können sie künftig bis zu 6.300 Euro im Jahr zur Rente hinzuverdienen. Dieses Geld wird nicht angerechnet.

Gesetzlicher Feiertag

Arbeitgeber sollten es wissen, Arbeitnehmer werden sich freuen: Einmalig ist am 31. Oktober 2017 ein bundesweiter Feiertag. Der Reformationstag, der jedes Jahr ein gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist, wird im nächsten Jahr in der gesamten Bundesrepublik gelten. Grund ist der 500. Jahrestag der Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen.

Ein Beitrag von haustec-Redakteur Oliver Janßen. Der Beitrag ist zuerst erschienen auf www.haustec.de  

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