Jetzt ist es amtlich: das Ende der Koexistenzphase der DIN EN 14351-1 Fenster und Türen ist verschoben worden und wird jetzt erst zum Februar 2010 wirksam.
Wie der VFF in einer Blitz-Meldung bekannt gibt, hat der ständige Ausschuss Bauwesen in Brüssel am 10.11.2008 der Resolution zur Verlängerung der Koexistenzphase zur CE Kennzeichnung von Fenstern und Haustüren zugestimmt.
Damit wird die CE-Kennzeichnungspflicht zum Februar 2010 wirksam.
Bereits anfang Oktober meldete die GLASWELT in einer Online-Meldung, dass das technische Komitee der Verlängerung der Koexistenzphase, in der sowohl die Ü- als aus die CE-Kennzeichnungspflicht zulässig ist, zugestimmt hatte. Das letzte Wort musste jetzt aber noch der ständige Ausschuss "Bauwesen" in Brüssel sprechen. Dieser ist nun am 10.11.2008 zusammenkommen.
Nun bleibt der Branche ein weiteres Jahr Zeit, sich mit der Umstellung auf die Produktnorm auseinander zusetzen. Der Grund für den Antrag waren vor allem fehlende Systemgeberkonzepte im Holzbereich außerhalb Deutschlands, so dass handwerklich strukturierte Holzfensterbetriebe Schwierigkeiten haben ihre Nachweise kostengünstig zu bekommen.
Fakt ist aber auch, dass in der Koexistenzperiode Fenster und Außentüren bereits jetzt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden können. Hersteller können bereits in der Koexistenzphase Produkte mit CE-Zeichen in Europa frei handeln.