Die Einleitung eines Beihilfeverfahrens gegen Deutschland hat bei der Glasindustrie scharfe Kritik ausgelöst. Der Bundesverband Glasindustrie e. V (BV Glas) kritisiert das EU-Beihilfeverfahren und den geplanten Wegfall der EEG-Härtefallregelung.
Nach Aussage des BV Glas sei die Beurteilung der besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (auch EEG-Härtefallregelung) als Subvention und damit unzulässige Staatshilfe, nicht zutreffend.
„Ein Wegfall der EEG-Härtefallregelungen wäre ein herber Schlag gegen den Standort Deutschland. Wir spüren schon jetzt, dass unsere Mitglieder bei Investitionen in Deutschland abwarten. Unternehmen, die auch im Ausland produzieren, werden prüfen, ob sie nicht mehr Produktion ins Ausland verlagern können“, sagt Dr. Hans-Joachim Konz, Präsident des Bundesverbands Glasindustrie.
Weiter stünden auch Arbeitsplätze in einigen strukturschwachen Regionen, in denen die Glasindustrie oftmals seit Generationen der wichtigste Arbeitgeber ist, auf dem Spiel. Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen, zu denen auch die Glasindustrie zählt, sei dringend erforderlich, um Wettbewerbsnachteile durch die Umlagen, die Hersteller in anderen Ländern nicht haben, auszugleichen.
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