Das Bundeskartellamt hat am 20.07.2012 wegen Absprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro gegen acht Hersteller automatischer Türsysteme und ihren Verband sowie einen verantwortlichen Mitarbeiter verhängt. Das Unternehmen Geze will sich gegen die Strafe gerichtlich wehren.
Bei den acht Unternehmen und dem Verband handelt es sich um
- Assa Abloy Entrance Systems GmbH, Dieburg,
- Blasi GmbH, Mahlberg,
- Boon Edam GmbH, Düsseldorf,
- Dorma Automatic GmbH + Co. KG KT Systeme, Ennepetal,
- Geze GmbH, Leonberg,
- Kaba Gallenschütz GmbH, Bühl,
- Landert Motoren AG, Bülach/Schweiz,
- record Türautomation GmbH, Wuppertal, und
- Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bausysteme e. V., Hagen, (WIB).
Automatische Türsysteme ermöglichen durch automatische Öffnung und Schließung ungehindertes Passieren in Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangssituationen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: „Die wettbewerbswidrigen Absprachen betrafen einheitliche Preisspannen für bestimmte Herstellerleistungen sowie die Vereinheitlichung von Rabatten, Stundensätzen und Anfahrtspauschalen für die interne Abrechnung von Ersatzteilen und Subunternehmerdienstleistungen. Die verhängten Geldbußen sind moderat und tragen damit der Art und Schwere der getroffenen Absprachen angemessen Rechnung.“
Die Absprachen wurden z. T. im Rahmen der Verbandsarbeit unter Beteiligung von Mitarbeitern der WIB getroffen, die deshalb ebenfalls bebußt wurde. Eingeleitet wurde das Verfahren im Jahre 2009 aufgrund eines Bonusantrags der zur Gretsch-Unitas-Gruppe gehörenden weiteren Automatiktür-Hersteller GU Automatic GmbH, Rheda-Wiedenbrück, und GU Service GmbH & Co. KG, Ditzingen, gegen die deshalb keine Geldbußen verhängt wurden. Blasi und record, die in einem späteren Verfahrensstadium einen Bonusantrag einreichten, erlangten dadurch zumindest eine Bußgeldreduktion.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich mit Ausnahme der Geze GmbH alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. „Settlement“) bereit erklärt.
Die Geze GmbH wird die Geldbuße nicht akzeptieren, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung heißt und den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass weder die Darstellung des Sachverhalts noch die rechtliche Bewertung durch das Bundeskartellamt zutreffend sind.
Bereits im März sind hohe Kartellstrafen gegen Beschlagshersteller verhängt wordenDie Europäische Kommission hatte damals gegen neun europäische Hersteller von Fensterbeschlägen Geldbußen von insgesamt 86 Mio. Euro verhängt. Bei den Kartellmitgliedern handelte es sich damals um Gretsch-Unitas, Siegenia, Winkhaus, Hautau, Fuhr und Strenger sowie um Maco (Österreich) und AGB (Italien). Roto wurde aufgrund einer Kronzeugenregelung das Bußgeld erlassen.