Für reichlich Gesprächsstoff sorgte eine Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten, die das Bundesbau- und umweltministerium (BMUB) Ende 2015 veröffentlicht hatte. Es ging darum, dass holzverarbeitende Betriebe eine doppelte Produktkettenzertifizierung vornehmen sollten, wenn sie sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligten. Der Erlass ist vom Tisch - aber Gesprächsstoff gibt es immer noch: "Meisterteam" und einige weitere Unterzeichner sind mit der Situation nicht glücklich.
Wir haben in dieser Frage mit dem Geschäftsführer des Bundesverband Proholzfenster, Heinz Blumenstein, gesprochen:
GLASWELT _ Herr Blumenstein, der Bundesverband Proholzfenster hat sich vehement dafür eingesetzt, dass der Beschaffungserlass nicht zur Anwendung kommt. Warum eigentlich?
Heinz Blumenstein _ Ja, wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass der Beschaffungserlass nicht zur Anwendung kommt. Vereinfacht beschrieben: Bei Anwendung des Beschaffungserlasses würde es zu einem weiteren zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden mit erheblichen Kosten für die herstellenden Unternehmen kommen. Durchgerechnet vom Verband Tischler Schreiner Deutschland würden die jährlichen Kosten bei ca. 5000 bis 7000 Euro liegen.
GLASWELT _ Aber Sie haben nichts gegen eine wirkungsvollere Kontrolle der Verwendung von nachhaltig erzeugtem Holz? Wie soll die denn nach Ihren Vorstellungen aussehen?
Blumenstein _ Eine wirkungsvolle Kontrolle ist schon heute gegeben, da der Nachweis über die Lieferkette schon erfolgt. Es wird der Werkstoff Holz über den Nachweis des Lieferanten auch heute schon erbracht. Eine zusätzliche betriebliche Zertifizierung ist nicht notwendig.
GLASWELT _ Der Erlass ist ja faktisch nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Gibt es jetzt eine Chance, dass der Erlass noch nach Ihren Vorstellungen modifiziert wird? Sind Sie sich da mit dem VFF und anderen Branchenverbänden einig und kämpfen Sie gemeinsam für ein gutes Ergebnis für die Branche?
Blumenstein _ Alle beteiligten Verbände sind sich einig, dass die Auslegung des Erlasses neu überdacht und in der jetzigen Form keine Anwendung finden sollte.
Die Fragen stellte Chefredakteur Daniel Mund
Es gibt in dieser Frage aber auch eine gegenteilige Position
Zum Erlass vom 12.12.2015 zur Beschaffung von zertifizierten Holzprodukten und den Ausführungen des Hauptgeschäftsführers von Tischler Schreiner Deutschland Martin Paukner in der Verbandszeitschrift "Genau" 03/16 und 06/16 hat Manfred Tschöpe vom Meisterteam und weitere Unterzeichner einen offenen Leserbrief verfasst:
"Kritik totgeschwiegen - Oberster Vertreter des Tischlerhandwerks verweigert weiterhin den ökologisch orientierten Betrieben seine Unterstützung"
Diesen Leserbrief können Sie hier herunterladen: offener Leserbrief Manfred Tschöpe