Der am 6. September vorgelegte BMWi/BMU (Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt)-Entwurf für ein Energiekonzept definiert die Sanierung des Gebäudebestands als zentralen Schwerpunkt. Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein.
Interessant dabei: die Eckpunkte lesen sich an vielen Stellen wie eine Liste der in den letzten Jahren von Verbänden vorgetragenen Vorschläge. Begeisterung werden sie nicht überall hervorrufen, darum bleibt vorerst abzuwarten, was zum Schluss und in welcher Form tatsächlich umgesetzt wird.
Deutlich wird allerdings, dass die Bundesregierung die Bedeutung des Gebäudesektors für die Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele erkannt hat und bisher brach liegende Potenziale heben will. Dazu soll die Sanierungsquote von derzeit weniger als 1 % auf 2 % des Gebäudebestands angehoben werden. Zentrales Ziel ist es, den Wärmebedarf des Gebäudebestands langfristig zu senken, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Gegenüber 2008 soll der Wärmebedarf bis 2020 um 20 % reduziert werden, bis 2050 wird eine Minderung in der Größenordnung von 80 % angestrebt. Dabei soll der Anteil erneuerbarer Energien deutlich erhöht werden.
Um das Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf einen langfristigen „Sanierungsfahrplan“ vor, dazu sollen EnEV und EEWärmeG weiterentwickelt werden. Der geforderte Sanierungsbedarf soll sehr langfristig definiert werden:
- Mit der EnEV 2012 wird der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.
- Der Standard für 2020 soll vergleichsweise moderat gewählt werden, sodass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien.
- Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung neu eingeführt werden.
- Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude eingeführt.
- Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien wird fortgeführt und laut Entwurf (ohne Bezugswert und Starttermin) mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. Euro/a ausgestattet.
- Die Bundesregierung will die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung als steuerlichen Anreiz für die Sanierung im Gebäudebestand prüfen.
- Um Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebereich zu heben, will die Bundesregierung das Mietrecht für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Um Fehlanreize zu vermeiden, soll dabei auch die Vergleichsmietenregelung überprüft werden. Außerdem soll ein einheitlicher Rahmen für Wärmeliefer-Contracting geschaffen werden.
- Es soll geprüft werden, ob im EEWärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden.
- Die Energiesteuern im Wärmemarkt sollen stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet werden.
- Die Bundesregierung wird die Wirtschaft angesichts steigender Anforderungen auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten.
Entwurf des BMWi-BMU-Energiekonzepts vom 6. September 2010 als PDF-Download , der Gebäudebereich wird detailliert ab Seite 26 behandelt. Das Energiekonzept will die Bundesregierung bis zum 28. September 2010 beschließen und damit nach eigener Darstellung einen Weg in das Zeitalter erneuerbarer Energien bis 2050 beschreiben.