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Belmadur und Accoya endgültig zum Fensterbau zugelassen

Rechtzeitig zur fensterbau/frontale gibt der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) die erste Überarbeitung des VFF Merkblatts HO.06-4: Holzarten für den Fensterbau — Teil 4: Modifizierte Hölzer heraus. Diese wurde um zwei Anhänge zu Belmadur (Münchinger/BASF) und Accoya (Titan Wood) ergänzt.

Gegenüber der ersten Ausgabe vom Juni 2008 wurde das Merkblatt um zwei Anhänge zu polymerisierter einheimischer Kiefer (Belmadur) und acetylierter Radiata-Kiefer (Accoya) ergänzt. Damit liegen erstmals Aussagen über die Eignung von zwei modifizierten Holzprodukten für den Fensterbau vor.

„Modifizierte Holzprodukte können eine echte Alternative, z.B. zum Einsatz tropischer Hölzer darstellen“, so Diplom-Holzwirt Rolf Menck, Obmann des Fachgremiums. „Allerdings muss sicher gestellt sein, dass nicht durch vermeidbare Fehler, z.B. bei bekannten Unverträglichkeiten, Schäden auftreten, die den guten Ruf der modifizierten Holzprodukte beeinträchtigen können“, so Menck weiter. Wichtig ist deshalb, dass nur Zulieferprodukte (z.B. Beschichtungen, Beschläge, Dichtstoffe, Dichtprofile) zum Einsatz kommen, die zur Verwendung in Kombination mit dem jeweiligen modifizierten Holzprodukt vom Hersteller freigegeben sind. In den produktspezifischen Anhängen des Merkblatts HO.06-4 finden sich daher eine Vielzahl von Empfehlungen und Hinweisen zur Be- und Verarbeitung dieser Holzprodukte. „Mit dem Merkblatt HO.06-4 und den Hinweisen zur Be- und Verarbeitung der modifizierten Holzprodukte in den Anhängen haben wir aber ein größtmögliches Maß an Sicherheit bei dem Einsatz modifizierter Holzprodukte im Fensterbau geschaffen,“ so nochmals Rolf Menck.

Neben den praktischen Hinweisen zur Be- und Verarbeitung enthalten die produktspezifischen Anhänge selbstverständlich auch noch eine Vielzahl von Angaben zu den physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften der beschriebenen modifizierten Holzprodukte. Wichtig ist weiterhin, dass auch die Gebrauchstauglichkeit von kompletten Fensterkonstruktionen aus modifizierten Holzprodukten in ihren kritischsten Varianten und Dimensionen geprüft wurden.

Neben den Anhängen zu Accoya und Belmadur wurden jedoch auch im allgemeinen Teil des Merkblatts verschiedene Veränderungen vorgenommen. So wurde die Tabelle 1 um Spalten ergänzt, in denen die Art der geforderten Nachweise für die verschiedenen Eigenschaften sowie die Prioritäten festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise vorliegen müssen. Bei den geforderten Nachweisen handelt es sich je nach Bedeutung der zu belegenden Eigenschaft um Eigendeklarationen des Antragstellers (A), um Zeugnisse und/oder Anwendungs¬empfehlungen eines Komponentenherstellers (KH) oder um Prüfberichte neutraler und akkreditierter Prüfinstitutionen (P).

Mit der Prioritätenliste haben zukünftige Antragsteller nunmehr auch einen genauen Fahrplan, nach dem sie ihre Nachweise sammeln und ihr Prüfbudget planen können. Die wichtigsten Eckdaten eines modifizierten Holzprodukts, wie z.B. Holzart, Modifizierungsverfahren und die meisten physikalischen und mechanischen Eigenschaften müssen bereits bei der Antragstellung bekannt und belegt sein. Die meisten Verträglichkeitsprüfungen können jedoch auch während des Prozesses der Antragsbearbeitung, der erfahrungsgemäß zwischen 6 Monaten und einem Jahr dauert, durchgeführt werden. Und bei sehr zeitaufwendigen Prüfungen können die Ergebnisse auch nach Erteilung einer vorläufigen oder endgültigen Zulassung vorgelegt werden.
Es wird erwartet, dass noch im Laufe dieses Jahres zumindest eine vorläufige Zulassung für ein thermisch modifiziertes Holzprodukt ausgesprochen werden kann.

Das VFF Merkblatt HO.06-4 bildet zusammen mit den anderen Teilen dieser Merkblattreihe ein durch den VFF herausgegebenes Kompendium zu Holzarten und Holzprodukten, die in der Fertigung maßhaltiger Außenbauteile aus Holz eingesetzt werden können. Die anderen Teile dieser Merkblattreihe sind:

  • VFF Merkblatt HO.06-1: Holzarten für den Fensterbau – Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle, mithin also die „klassische Holzartenliste“. Hier finden sich u.a. Aussagen über natürliche Dauerhaftigkeit, Holzschutz, sowie eine Liste der für den Fensterbau geeigneten Holzarten (derzeit 10 Nadelhölzer und 23 Laubhölzer).
  • VFF Merkblatt HO.06-2/A1: Holzarten für den Fensterbau – Teil 2: Holzarten für geschützte Holzkonstruktionen/ Korrigendum. Dieser Teil betrifft Hölzer, die durch eine komplette Außenverkleidung z.B. aus Metall. Glas oder Kunststoff vor der Witterung geschützt sind. In diesem Teil finden sich auch Innenausbauhölzer, wie z.B. Ahorn, Birke, Erle, die gern in Holz-Metall-Fensterkonstruktionen eingesetzt werden.
  • VFF Merkblatt HO.06-3: Holzarten für den Fensterbau – Teil 3: Holzarten für den Innenausbau als dekorative Sichtflächen für lamellierte Fensterkanteln. Dieser Teil beschäftigt sich mit gemischten Kantelaufbauten aus „klassischen Fensterhölzern“ auf der Außenseite und dekorativen Innenausbauhölzern als Innenlamelle (z.B. Nussbaum, Wengé) und gibt Beispiele für Kombinationen, deren Eignung bereits geprüft wurde.

Die VFF-Merkblätter sind als Leseprobe unter www.window.de in Auszügen einzusehen und können dort im Online-Shop oder über technik@window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für die Merkblätter beträgt 6,00 Euro oder 9,50 Euro je nach Seitenumfang.

Das Merkblatt mit der Bezeichnung HO.06-4: 2010-03 ist als Leseprobe unter www.window.de in Auszügen einzusehen und kann dort im Online-Shop oder über technik@window.de gegen eine Schutzgebühr von 6,-- Euro zzgl. Versandkostenpauschale bestellt werden. Verbandsmitglieder erhalten ein Exemplar des Merkblatts kostenlos.

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