Aktuelle Auslegungen der am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind ab sofort auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügbar. Durch die Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit.
Schon bei früheren Fassungen der EnEV waren in der Praxis immer wieder Detailfragen aufgekommen, die sich aus dem Text der Verordnung allein nicht beantworten ließen. Die für den Vollzug der Verordnung verantwortlichen Ministerien der Länder haben deshalb im Zuständigkeitsbereich der Fachkommission „Bautechnik“ eine Projektgruppe eingesetzt, die Auslegungen zu solchen Fragen entwickelt. Die dort erarbeitete Vorlage wurde jetzt von der Fachkommission verabschiedet (zu den Auslegungsfragen).
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